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 Langfristiger Heilmittelbedarf

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Schimanski Gesendet - 11/01/2021 : 09:22:20
Ich habe ein Rezept, was im neuen Jahr ausgestellt wurde mit 24 x KGE 2 x wöchentlich. Der ICD-10-Code steht in der aktuellen Liste für Langfristigen Heilmittelbedarf. Trotzdem schlägt der HMK-Check nach Rezeptanlage Alarm. Ist das so ok?
10     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
Jane Gesendet - 12/01/2021 : 11:24:29
Hallo, habe jetzt mal mit der Aok Hesen telefoniert und das Problem geschildert. Es liegt wohl tatsächlich ein Fehelr bei uns im Programm vor.
Bei Lymphrezepten mit Lanfrist oder besonderem Verordnungsbedarf scheint alles ok, bei WS und EX müßte Ridler im HMK Check noch mal nachbessern.
Grüße
herrmanj Gesendet - 12/01/2021 : 11:04:52
Es hängt tatsächlich mit dem Geburtsjahr zusammen.

1937 6x erlaubt
1950 6x erlaubt

1951 24x erlaubt
1968 24x erlaubt

Also ab 70 Jahren darf man nur noch 6x statt 24x. Das sieht nach falscher Programmierung aus. Es muss genau anders herum sein!

Habe gerade mit der Hotline telefoniert, das Problem ist bereits bekannt und wird sicher mit der nächsten Version gefixt. Also bitte vorübergehend auch selber mal in den HMK schauen. Kann wahrscheinlich niemandem schaden.
herrmanj Gesendet - 12/01/2021 : 10:57:53
Hast Du die adad95-Version 1073?
Hast Du die VO als "neues Kassenrezept ab 1/2021" angelegt?
ICD10-Codes richtig in adad95?
Hast Du die Frequenz/Woche richtig eingegeben?

Bei mir wird mit Deinen Daten angezeigt, dass 24x erlaubt ist. Das war aber mit Geburtsjahr 1968.
Schimanski Gesendet - 12/01/2021 : 08:34:50
Das Rezept wurde unter EX ausgestellt mit ICD-10 R29.6 und R26.2 .
Verordnet wurde 24xKG 2x wöchentlich (Patientin wurde 1937 geboren)
Als Fehlermeldung kommt "Die Höchstmenge von 6 Verordnungen wurde überschritten)
Ich komme nicht auf den Fehler!
carsten Gesendet - 11/01/2021 : 17:58:18
Was mir immer geholfen hat war der direkte Kontakt zur KK da bekommst du eine verbindliche Info! Viel Erfolg bei der Lösung !
carsten Gesendet - 11/01/2021 : 16:20:50
Zitat:
Ersterfassung durch Schimanski

Ich habe ein Rezept, was im neuen Jahr ausgestellt wurde mit 24 x KGE 2 x wöchentlich. Der ICD-10-Code steht in der aktuellen Liste für Langfristigen Heilmittelbedarf. Trotzdem schlägt der HMK-Check nach Rezeptanlage Alarm. Ist das so ok?



Hallo, dass Probleme habe ich heute auch gehabt und mich bei unserem Abrechnungsdienstleister gemeldet, lt. Ansage kann ich den Alarm zu vernachlässigen wenn sonst alle Daten stimmen, viel Softwareanbieter habe diese Langzeit- VO noch nicht auf dem Schirm, wir hatten das bei einer Patientin die schon seit Jahren Therapie ( MLD 60 ) bekommt und das Programm nicht so wollte wie gedacht/ gewohnt ! wie schon bemerkt wurde ist die 12 Wochenfrist unbedingt zu beachten ! die AOK macht nach 13 Wochen auch noch nicht wirklich Stress ( muss nur begründet werden ) besser man bleibt in den Vorgaben
Die Liste im HMK (Bucher) ist mit dem Vermerk versehen dass nicht alle "Schlüssel angeben sind ! Eine Einschränkung hinsichtlich des Alters habe ich noch nie gehabt ! Lanzeitverordnungen im Genehmigungsverfahren wird von den meisten KK nicht genehmigt mit der Begründung das die Möglichkeit der HMR / des HMK ausreichen !
Hand und Herz Gesendet - 11/01/2021 : 16:01:10
Die Liste (mit u.a. dem Vermerk ab dem 70. lebensjahr) findest du hier
https://www.kbv.de/html/1150_39486.php
Jane Gesendet - 11/01/2021 : 15:12:42
Sorry vergiß meine obige Antwort, dass war Blödsinn

Habe mehrere Varianten auch mit dem Alter ausprobiert, hat immer funktioniert, wenn die Frequenz stimmt, so dass 12 Wochen eingehalten werden.

Vielleicht hat ja noch jemand anderes hier im Forum eine Idee
Jane Gesendet - 11/01/2021 : 15:03:08
Kann es sein, dass du ein WS Rezept hast ? Hier gibt es keinen Langfristigen Heilmittelbedarf.

Kann mir jemand erklären, was es mit des Überprüfung des Alters zu tun hat ? Kann dazu keine Info finden.
Grüße
herrmanj Gesendet - 11/01/2021 : 11:15:16
Welcher ICD-Code ist es denn und wie ist die Fehlermeldung? Teilweise wird jetzt auch noch das Alter des Patienten unterschieden.

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