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 Namenskürzel auf VO Rückseite

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
carsten Gesendet - 11/01/2021 : 15:38:43
Hallo, Fragen über Fragen zu den neuen VO und deren Umgang - in Rücksprache mit unserem Abrechnungszentrum hinsichtlich der Frage des Hinterlegen des Namenskürzel auf der Rückseite der VO ( bei jedem Termin ) ist uns empfohlen worden - dieses zu tun, eine endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit steht noch aus, aber um Absetzungen zu vermeiden ..... die KK suchen bekanntlich auch nach kleinen Fehlern und der Ärger dann sein Geld zu bekommen wird jeder schon erlebt haben ! Meine Frage nun ist : warum machst das Programm das nicht von alleine ?? Bein Erstellen des Behandlungsplanes funktioniert das doch super ! Ist es von Seiten Ridler Datentechnik möglich hier Nachzujustieren ? oder muss /kann ich hier aktiv werden um das zu Organisieren ?
5     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
carsten Gesendet - 13/01/2021 : 13:43:43
[quote]Ersterfassung durch PraxisWesterkamp

Hier die Info unseres Berufsverband (ifk):

Meine Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist bezüglich der neuen Verordnungen ein wenig Verunsicherung aufgetreten. Speziell geht es um die Übermittlung bzw. den Druck der Therapeutenkürzel (Spalte Heilmittelerbringer). Müssen diese gedruckt werden oder kann das Feld leer gelassen werden?
Die Verunsicherung rührt daher, dass zum einen die Vertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, also noch nicht festgelegt ist ob dies notwendig ist, zum andern habe ich um Forum unseres Branchensoftware Anbieters gelesen, es werde nach Rücksprache mit den Abrechnungszentren dringen empfohlen die Kürzel zu drucken um Absetzungen zu vermeiden.


Hallo noch einmal, genau diese Info habe ich von unseren Rechenzentrum auch erhalten mit der weiteren Bemerkung, dass mit dem Vermerk der Leistungserbringer (Kürzel) auf der sicheren Seite wäre, sollte dies nicht zwingend erforderlich sein ist es aber auch bei den Abrechnungen kein ! Fehler der zu einer Absetzung führen könnte ( wir sind nur zu zweit und der Aufwand ist sehr gering ! vielen Dank noch einmal für den Hinweiß, ich hab diesen erfolgreich umgesetzt !
PraxisWesterkamp Gesendet - 13/01/2021 : 09:13:12
Hier die Info unseres Berufsverband (ifk):

Meine Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist bezüglich der neuen Verordnungen ein wenig Verunsicherung aufgetreten. Speziell geht es um die Übermittlung bzw. den Druck der Therapeutenkürzel (Spalte Heilmittelerbringer). Müssen diese gedruckt werden oder kann das Feld leer gelassen werden?
Die Verunsicherung rührt daher, dass zum einen die Vertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, also noch nicht festgelegt ist ob dies notwendig ist, zum andern habe ich um Forum unseres Branchensoftware Anbieters gelesen, es werde nach Rücksprache mit den Abrechnungszentren dringen empfohlen die Kürzel zu drucken um Absetzungen zu vermeiden.



Antwort:
Guten Morgen, Herr Voß,

Sie meinen die Spalte Leistungserbringer auf der Rückseite?

Es sollte der tatsächlich behandelnde Therapeut unterschreiben, was die Berufsverbände jedoch nicht für praktisch und zielbringend erachten. Dies ist derzeit auch ein zu klärender Punkt im Schiedsverfahren. Zur Zeit besteht keine Pflicht, dass der Therapeut, welcher behandelt hat, auch zwangsläufig unterschreiben muss. Es kann sein, dass einige Kassen es evtl. im Nachgang der Abrechnung das fordern, aber durch einen Nachtrag sollte es dann auch geklärt sein ohne weitere Probleme nach sich zu ziehen. Da es noch zu keiner Einigung im Schiedsverfahren gekommen ist, bleibt abzuwarten wie es in den neuen Verträgen geregelt wird. Die derzeit geltenden, alten Verträge beinhalten diesen Punkt nicht. Ansonsten kann das Feld natürlich auch ausgefüllt werden. In einigen Praxen ist dies jedoch im täglichen Ablauf nicht ohne Änderungen im Vorgehen möglich.



Praxis Westerkamp
Inh. Onno Voß
herrmanj Gesendet - 11/01/2021 : 19:54:55
Warum sollte man die Kürzel schon jetzt (ohne Beschlüsse und neuen Rahmenvertrag) da ausdrucken? Selbst wenn, dann muss da Minimum ein Signum hin und nichts gedrucktes.
carsten Gesendet - 11/01/2021 : 15:57:19
vielen Dank für den Tipp, schau ich morgen gleich mal nach super wenn das alles wär !
PraxisWesterkamp Gesendet - 11/01/2021 : 15:48:27
Moin Carsten,
adad hat die Möglichkeit geschaffen die Therapeutenkürzel gleich mit zu drucken.
Für die Einstellung gehst du (in adad ) unter "Extras" auf "Einstellungen", klappst dort bei "Rezept" die Optionen aus (auf das kleine Dreieck) und setzt den Haken bei "Rezeptdruck Spalte Leistungserbringer".
Dann sollten bei der Rezeptabrechnung die Kürzel gedruckt werden.

Praxis Westerkamp
Inh. Onno Voß

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