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 Neue Kassenverträge ab 01.08.2021 - Vorgehensweise

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Hotline Gesendet - 20/07/2021 : 13:21:37
Sehr geehrte adad95 Kunden,

die Vertragsverhandlungen für die Physiotherapie wurden endlich abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, daß alle Behandlungen, die ab dem 1.8.2021 abgegeben werden, mit neuen Preisen gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Es müssen daher bei allen Rezepten, die vor dem 1.8.2021 begonnen wurden und vor dem Stichtag nicht abgeschlossen wurden, die Behandlungspreise gesplittet werden.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:
1. Terminieren Sie das Rezept vollständig.
2. Klicken Sie auf Details im Rezept.
3. Klicken Sie mit der RECHTEN Maustaste in die Tabelle.
4. Wählen Sie „Stichtagbezogene Preise einsetzen“ aus.
5. Überprüfen Sie die von adad95 eingesetzten Preise in der Tabelle.
6. Klicken sie auf OK.

Sollten Sie anschließend Änderungen im Rezept, wie zum Beispiel andere Positionsnummern, hinzufügen von Leistungen, andere Termine etc., vornehmen müssen, muß auch die Splittung erneut erfolgen.

Wir werden das dazu notwendige Tarifupdate so zeitnah wie möglich bereitstellen.

Einige alte Verträge benutzen für die Leistung Hausbesuch die Positionsnummern X9901, X9902, X9906, X9907, X9910, X9911, X9935. In diesen Fällen muß das Rezept manuell gesplittet werden. Legen Sie hierzu die Leistungen, die vor dem 1.8.2012 erbracht wurden, mit der alten Positionsnummer und die Leistungen ab dem 1.8.2012 mit den neuen Positionsnummer X9933 bzw. X9934 an. Anschließend läßt sich das Rezept wie oben beschrieben ordnungsgemäß splitten. Das X ist durch den jeweiligen Leistungserbringer 1 (Masseur), 2 (Physiotherapeut) oder 6 (Krankenhaus) zu ersetzen.

Die Rechnungsstellung mit den neuen Preisen darf laut Vertrag erst ab dem 1.9.2021 erfolgen.

Geben Sie daher gesplittet Rezepte erst zur Abrechnung frei, wenn die Abrechnung bis Juli 2021 erfolgt ist. Frühestens jedoch am 1.9.2021
Das Tarifkennzeichen ändert sich einheitlich für alle Kassenarten auf 2100501/2200501. Ändern Sie das Tarifkennzeichen NICHT vor der ERSTEN Abrechnung mit neuen Preisen also frühestens am 1.9.2021. Wir können das Tarifkennzeichen nicht per Update ändern da die Abrechnung bei manchen Kunden sehr zeitversetzt erfolgt.

Bei der Umstellung der Logopäden auf die bundeseinheitlichen Preise ist aufgefallen, daß die AOK in manchen Fällen auf Rechnungsstellung mit den jeweils passenden Tarifkennzeichen auch bei gesplitteten Rezepten bestand. Sollte die AOK dieses Vorgehen auch bei Ihnen wünschen, geben Sie bitte das alte Tarifkennzeichen unter Extras Einstelllungen an. Fragen Sie vor der Abrechnung gegebenenfalls bei Ihrer AOK nach.

Natürlich ändert sich die Zuzahlung beim Splitten von Rezepten. Warten Sie also mit der Rechnungsstellung, dem Kassieren und dem Ausdrucken einer Quittung bis alle Behandlungstermine feststehen.

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