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T H E M A      Ü B E R S I C H T
BiZo Gesendet - 05/10/2021 : 11:08:15
Bei der KassenAbrechnung habe ich angegebn,das der Patient befreit ist, war er aber nicht. Dementspreched hat mir die KK es auch nicht bezehlt. Wie kann ich es buchen, dass es aus dem offenen Posten raus kommt, jedoch dann bezahlt durch Patienten.
7     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
mechanicus Gesendet - 30/10/2021 : 19:28:02
Zitat:
Ihsan     darf ich fragen wie so ein fiktives Bankkonto anzulegen ist? Also denke ja über Mandantenverwaltung - Bankverbindung 2 eingeben. Hätte eines mit DE000000 angelegt, allerdings geht dass nicht.
Ich habe das jetzt nicht getestet, aber üblicherweise wird der String bei der Eingabe auf Plausibilität geprüft und die Prüfsumme berechnet.

Ich habe als IBAN ein altes Bankkonto von mir angegeben.
Ihsan Gesendet - 28/10/2021 : 10:44:37
@mechanicus - darf ich fragen wie so ein fiktives Bankkonto anzulegen ist? Also denke ja über Mandantenverwaltung - Bankverbindung 2 eingeben. Hätte eines mit DE000000 angelegt, allerdings geht dass nicht. Oder liege ich ganz falsch?
Ist jedenfalls eine gute Idee und hätte ich auch gerne.
Danke vorab....
mechanicus Gesendet - 06/10/2021 : 15:16:24
Ich habe dafür ein fiktives Bankkonto in adad angelegt und "Forderungsverzicht" genannt. Das ist prüfungssicherer als die einfache Löschung des OP's. Dort landen dann die "Zahlungen" der berechtigten Kürzungen oder Centbeträge der Zuzahlungen bei Preiserhöhungen.

Bei unberechtigten Kürzungen bleibt der unbezahlte Teil des OP's zunächst bestehen. Ist das Korrekturverfahren eingeleitet, entsteht darüber ein neuer OP, der bei Zahlung dann ausgeglichen ist. Der alte OP landet dann ebenfalls im Forderungsverzicht.
Ihsan Gesendet - 06/10/2021 : 15:02:25
Wie verbuche ich denn berechtigte oder unberechtigte Absetzungen? Z.b. 5000€ Forderung von der KK 300€ wurden abgesetzt. Ich verbuche bei den offenen Posten 4700€, Rest bleibt offen stehen. Genauso bei unberechtigter Absetzung, Korrektur wird erneut mit neuer Rechnungsnummer angezeigt. Der Restbetrag der davorigen Rechnung bleibt somit wieder als offener Posten bestehen und wird ja dann auch in der Mahnliste mit angezeigt.
mechanicus Gesendet - 05/10/2021 : 14:23:18
@ Hand und Herz:

Habe ich das richtig verstanden (Zahlenwerte sind nur Beispiele!)?

5.000 € Rechnung an KK, 20€ Kürzung, weil Pat. nicht zzb..

In den OP's steht dann 5.000 € Forderung KK.
Bei Zahlung werden dann die 5.000 € als bezahlt gebucht, obwohl die Einnahme nur 4.980 € wegen der Kürzung waren.
Dann zahlst Du dem Patienten die 20 € aus, um auf die tatsächliche Einnahme von 4.980 € zu kommen?
So läuft das aber nicht. Du hast die 20 €, die Du dem Patienten auszahlst, doch vorher nicht eingenommen.

Du müsstest 4.980 € als bezahlt buchen und 20 € bei Zahlung des Patienten als Einnahme. Dann hast Du die insgesamt 5.000 €.
Hand und Herz Gesendet - 05/10/2021 : 13:57:58
Das ist unser vorgehen dabei:
die Vorlage Quittung Zuzahlung habe ich dafür angepasst.


ZUZAHLUNG DES PATIENTEN NACH FALSCHER BEFREIUNG BUCHEN

Eine Verordnung wurde versehentlich als zuzahlungsfrei erfaßt und so abgerechnet. In der Abrechnung waren natürlich auch diverse korrekte Verordnungen.
Von der Krankenkasse kam wegen nicht vorliegender Zuzahlungsbefreiung eine entsprechende Beanstandung mit Korrekturberechnung, und der Zahlbetrag wurde um den vorgesehenen Eigenanteil reduziert.

Unter Buchhaltung in offene Posten gehen. Rechnungsnummer der Sammelrechnung aufrufen. Den Zuzahlungsbetrag unter gegeben eintragen ( Bareinnahme oder Bank)buchen !
Damit der Pat. uns den Erhalt des Guthabens schriftlich bestätigen kann, bitte
auf das betreffende Rezept gehen.
Schnelldruck
Quittung Kostenanteil
Vorlagenauswahl
„Pat. Zuzahlung zurück Beleg“ auswählen
OK

„Bei „nach Kürzung des Rezeptes___________________________€ dankend zurück erhalten“ den ausgezahlten Guthabenbetrag eintragen.

Diese Bestätigung vom Pat. unterschreiben lassen und im Tagesgeldkonto-Ordner am aktuellen Tag einsortieren.
herrmanj Gesendet - 05/10/2021 : 11:36:02
Ist die VO zufällig von nach dem 01.08.21 und steht das Kreuz auf der VO auf befreit? Dann wäre es richtig abgerechnet.

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