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 Behandlungsabbruch Rezeptgebühr

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Ridler Datentechnik Gesendet - 30/08/2004 : 16:56:09
Problemstellung:
Bis zum 01.09.2004 war die Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € unabhängig vom tatsächlichen Bruttowert der Leistung fällig. Es war für den Patienten also günstiger das Rezept direkt selbst (ohne Kostenübernahme der KKasse) zu bezahlen.

Aber:
Erfolgt nach der ersten Behandlung ein Abbruch und der Patient hat weder 'Eintritt' noch Prozente bezahlt, kann jetzt der Rezeptwert 0,- € abgerechnet werden. Dies ist erforderlich um von der Kasse die nicht erhaltene Rezeptgebühr zu erhalten. Das Inkassorisiko liegt bekannterweise beim Kostenträger.

Beispiel:
Die Therapie kostet 6,50 €. Der Patient bricht nach 1. Behandlung ab und hat keinerlei Zahlung geleistet. Die Kasse zahlt die 6,50 € nicht, da der Leistungserbringer hätte kassieren müssen. Der Patient schuldet in diesem Fall 6,50 €, da der 'Eintritt' nicht höher als die erbrachte Leistung sein darf. Diese Konstellation war bisher nicht abrechnungsfähig.


Ab 01.09.2004:
Da dieser Fall recht selten vorkommt, prüft adad95 die Überschreitung des Bruttowertes nur bei der Rezeptfreigabe.
Bei der Prüfung wird ggf. die Rezeptgebühr entsprechend geändert, der User per MsgBox informiert, und wenn noch der OP vorhanden ist, der OP und die Buchung angepaßt.

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