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PIK
Germany
63 Beiträge |
Gesendet am: - 07/11/2025 : 08:54:35
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Hallo zusammen, habe die GFS Abrechnung mit neuer Version wiederholt, trotzdem kam die Ablehnung der Annahme! Was nun tun?
Grüße PIK |
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mechanicus
Germany
2046 Beiträge |
Gesendet am: - 07/11/2025 : 10:41:11
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Eine einfache Wiederholung reicht nicht aus, dann wird der selbe Fehler ja wieder gesendet.
Du musst die Rechnung stornieren, erneut die Rezepte zur Abrechnung freigeben und mit der neuen Version 2025.1.1110 nochmal abrechnen. |
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PIK
Germany
63 Beiträge |
Gesendet am: - 07/11/2025 : 11:41:28
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Bitte genau lesen, ich habe die neue Version VORHER draufgezogen und trotzdem kam die Ablehnung. Die anderen, abgelehnten Rechnungen wurden NACH dem Update angenommen!
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mechanicus
Germany
2046 Beiträge |
Gesendet am: - 07/11/2025 : 12:09:20
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Zitat: PIK: habe die GFS Abrechnung mit neuer Version wiederholt
Zitat: PIK: Bitte genau lesen
Dann musst Du Dich genauer formulieren. Das steht etwas von einer Wiederholung der Abrechnung (Menü: Abrechnung -> Rechnungswiederholung) mit der neuen Version, nichts davon, dass Du mit der neuen Version die Abrechnung neu erstellt hast (Menü: Abrechnung -> Kassenrechnung §302 erstellen). |
Geändert durch - mechanicus am 07/11/2025 12:10:15 |
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BODYBALANCE
121 Beiträge |
Gesendet am: - 07/11/2025 : 17:21:32
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Zitat: Ersterfassung durch PIK
Hallo zusammen, habe die GFS Abrechnung mit neuer Version wiederholt, trotzdem kam die Ablehnung der Annahme! Was nun tun?
Grüße PIK
Seltsam. Wir hatten auch Probleme, aber die Abrechnung mit Version 1110 ging problemlos durch. Wenn Du mit 1110 abgerechnet hast, kann wohl nur der support helfen.
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Andreas Simon
Germany
62 Beiträge |
Gesendet am: - 12/12/2025 : 23:44:44
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Wir waren Anfgang November Opfer der GFS. Das Problem bei Storno und Neuabrechnung ist, dass die Abrechnungs"dienstleister" gerne die neue Abrechnung ablehnen, weil ihnen die Verordnungen im Original bereits vorliegen, die bereits mit einer anderen Rechnungsnummer eingereicht wurden. Der Versuch, die Rezepte zur Neuabrechnung zurückzufordern, wurde bei uns früher auch gerne einmal mit der Behauptung abgelehnt, die Belege seien nach Einsendung Eigentum der Abrechnungsstelle. Die GFS schickt auch die Rezepte nicht einfach zurück, sondern kündigt nach einer gewissen Zeit eigenmächtig an, die Rechnung gemäß Rahmenvertrag wegen nicht lesbarer elektronischer Daten wie eine Papierrechnung zu behandeln und mit 5 % Abschlag zu vergüten. Ein Schelm, wer Methode dahinter vermutet...
Nachdem ich massiv unhöflich wurde, kommen die Rezepte jetzt zur erneuten Abrechnung zu uns zurück. Es gibt Dienstleister im Leben, auf die würde man gerne verzichten, man hat aber nicht die Wahl. Dazu gehören auf jeden Fall die Abechnungsdienstleister der Krankenkassen und der Proktologe. |
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