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 HMK Check bei Z 96.65 mit Z98.8
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Jane

267 Beiträge

Gesendet am: - 02/02/2026 :  13:02:32  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo zusammen, habe ein Rezept mit EX und ICD10 Z96.65 und Z98.8, 18x KG.
Meines Wissens handelt es sich um einen besonderen Verordnungsbedarf.
Im Rezept erscheint aber das dafür vorgesehene Zeichen (grün unterlegtes L) nicht und im HMK Check wird die Anzahl der Behandlungen bemängelt.

Stehe ich jetzt gerade auf der Leitung oder stimmt beim HMK Check im Programm etwas nicht.
Ich habe die neueste Programmversion.
Grüße

Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 02/02/2026 :  15:52:58  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Laut Diagnoseliste wurde Z98.8 zu Z98.88 (Stand 1.1.2026)
https://www.kbv.de/documents/praxis/verordnungen/heilmittel/heilmittel-diagnoseliste.pdf
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Jane

267 Beiträge

Gesendet am: - 03/02/2026 :  09:54:12  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Ja, das ist mir bewusst, das Rezept ist aber im alten Jahr ausgestellt.
Ignoriere ich dann jetzt bei Rezepten aus demm Jahr 2025 die bis in das Jahr 2026 gehen den HMK Check?
Grüße
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Jane

267 Beiträge

Gesendet am: - 03/02/2026 :  10:55:21  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Kurze Info,
laut IFK :

ICD10 Code Z98.8 ist für alle Übergangsrezepte 2025/2026 gültig für lanfristigen Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf.

Ab Rezeptaustellung 01.01.2026 wird Z98.8 zu Z98.88 und Z98.80 für chirugische Eingriffe am Herzen.


Gilt für auch für Blankoverordnungen.

Grüße
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Maverick

6 Beiträge

Gesendet am: - 10/02/2026 :  12:39:40  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Das Problem ist das folgende:

Rezepte die 2025 ausgestellt wurden mit Z98.8 werden jetzt gerade vom System nicht mehr als langfristiger Heilmittelbedarf erkannt. Das heißt der HMK Check meckert und gibt mir das Rezept nicht frei.

Ich kann natürlich hingehen und daraus Z98.88 machen, so wie es ab 2026 der Fall ist und kann das Rezept als LVB freigeben.
Problem daran ist, dass mir die Krankenkasse dann sagen kann falscher ICD-Code - Absetzung.

Ändere ich den ICD nicht ab kann ich es nicht freigeben. So oder so verliere ich gerade.

Also, was tun?
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mechanicus

Germany
2078 Beiträge

Gesendet am: - 18/02/2026 :  15:00:31  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Laut PP Praxisführung professionell Ausgabe 2/2026 Seite 1:
Zitat:
Während der Übergangszeit vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 empfiehlt der GKV-Spitzenverband, beide Codes (alt Z98.8 und neu Z98.88) bei der Abrechnung zu akzeptieren, um mögliche Softwareprobleme zu umgehen. Eine Korrektur der Verordnung ist nicht notwendig, und handschriftliche Änderungen in der Diagnose sind ohne Unterschrift und Datum akzeptabel. Eine Abstimmung mit dem verordnenden Arzt ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Ich würde das Rezept auf den neuen ICD10 Code abändern und ihn in der Rezeptmaske eintragen. Dann wäre Papierbeleg und Datenlieferung wieder identisch und trotz des Programmfehlers (Übergangsfrist nicht beachtet) abrechenbar.
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Maverick

6 Beiträge

Gesendet am: - 23/02/2026 :  11:17:47  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Auf dich ist halt immer Verlass vielen Dank!
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