Wir haben an die Krankenkasse eine Rechnung gestellt. Die Kasse hat uns von der Rechnung einen Teilbetrag berechtigterweise nicht bezahlt. Wie müssen wir buchen, dass kein offener Posten bleibt, Soll und Haben aber ausgeglichen sind?
Ich würde den bezahlten Teilbetrag aufs Erlöskonto buchen und den restlichen offenen Posten dann einfach löschen. (Aber ob das buchhalterisch korrekt ist - ?) Evtl. würde die Differenz per Einzelwertberichtigung als uneinbringliche Forderung zu buchen sein (obwohl es den Sachverhalt ja nicht wirklich trifft) oder noch "korrekter" die (fehlerhafte) ursprüngliche Forderung berichtigt (was ja recht aufwändig werden durfte).
Vielleicht antwortet ja noch jemand mit spezielleren Buchhaltungskenntnissen.