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Schimanski

100 Beiträge

Gesendet am: - 09/10/2008 :  13:13:53  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Wir haben an die Krankenkasse eine Rechnung gestellt. Die Kasse hat uns von der Rechnung einen Teilbetrag berechtigterweise nicht bezahlt. Wie müssen wir buchen, dass kein offener Posten bleibt, Soll und Haben aber ausgeglichen sind?

gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 09/10/2008 :  14:03:43  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Ich würde den bezahlten Teilbetrag aufs Erlöskonto buchen und den restlichen offenen Posten dann einfach löschen. (Aber ob das buchhalterisch korrekt ist - ?)
Evtl. würde die Differenz per Einzelwertberichtigung als uneinbringliche Forderung zu buchen sein (obwohl es den Sachverhalt ja nicht wirklich trifft) oder noch "korrekter" die (fehlerhafte) ursprüngliche Forderung berichtigt (was ja recht aufwändig werden durfte).

Vielleicht antwortet ja noch jemand mit spezielleren Buchhaltungskenntnissen.

Geändert durch - gseier am 09/10/2008 14:04:05
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Manni

Deutschland
44 Beiträge

Gesendet am: - 11/10/2008 :  21:18:54  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Manni's Homepage
@all

ich lösche den restlichen Posten, dies
hat keine Auswirkung auf die Buchhaltung,
sondern macht nur ein Durcheinander.

Grüsse
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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 11/10/2008 :  23:49:51  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Zitat:
Manni:

ich lösche den restlichen Posten, dies
hat keine Auswirkung auf die Buchhaltung,
sondern macht nur ein Durcheinander.
Was macht wo "Durcheinander" - das Löschen des nicht beglichenen OP oder wenn man ihn stehen lassen würde??
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