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 Spätester Behandlungsbeginn
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mechanicus

Germany
2075 Beiträge

Gesendet am: - 15/07/2009 :  09:24:29  Profil ansehen
Hallo,

ich finde in adad (aktuelle Version) keine Möglichkeit, den vom Arzt auf dem Rezept eingetragenen spätesten Behandlungsbeginn im Programm einzutragen.
Habe ich was übersehen?

M.f.G.

podotop

Germany
138 Beiträge

Gesendet am: - 12/11/2009 :  09:36:07  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche podotop's Homepage
Genau das hätte ich gerne auch gewußt. Leider ist die Frage seit Juli unbeantwortet geblieben. Gebe ich das Datum als Rezeptdatum ein, wird es möglicherweise von den Kassen beanstandet. Gebe ich es nirgendwo ein, erscheint die Meldung "Rezept zu alt".
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mechanicus

Germany
2075 Beiträge

Gesendet am: - 13/11/2009 :  16:30:24  Profil ansehen
Ich trage es unter "Begründung" ein, das funktioniert und wird auch an die Kassen gesendet.
Bei anderen Lösungen mit zusätzlichen Feld in der Rezeptmaske befürchte ich, daß die Ansicht zu unübersichtlich wird.

M.f.G. mechanicus
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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 15/11/2009 :  19:21:34  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Zitat:
zusätzlichen Feld in der Rezeptmaske befürchte ich, daß die Ansicht zu unübersichtlich wird.
Das Papierrezept ist deswegen doch auch nicht unübersichtlich, warum denn nicht?! Wichtig wär es schon.
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mechanicus

Germany
2075 Beiträge

Gesendet am: - 15/11/2009 :  19:31:30  Profil ansehen
Das verstehe ich nicht. Wieso ist das so wichtig, daß es nicht unter "Begründung" paßt?
Hier sind dann alle 10-Tages-Ausnahmen zusammen.

M.f.G. mechanicus
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Goethe34

11 Beiträge

Gesendet am: - 18/11/2009 :  21:09:58  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Goethe34's Homepage
Ich versteh nicht warum immer die Meldung Rezept zu alt kommt. Der erste Behandlungstermin liegt innerhalb von 10 Tagen und trotzdem kommt die Warnmeldung. Ich gebe die Rezepte aber auch erst ein, wenn sie fertig sind.
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derrick-harry

179 Beiträge

Gesendet am: - 19/11/2009 :  00:36:28  Profil ansehen
Die Meldung bezieht sich meines Wissens auf die Relation zwischen Rezeptdatum und Eingabedatum.
Grüße
derrick-harry

Es geht voran...
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mechanicus

Germany
2075 Beiträge

Gesendet am: - 19/11/2009 :  08:05:22  Profil ansehen
Das nervige Problem mit den grundlosen "Rezept zu alt"-Meldungen habe ich auch. Ich hatte den Fehler bereits im September Ridler Datentechnik mit Bildschirmfotos gemeldet. Die wussten keine Lösung und schlugen vor, meine komplette Datenbank untersuchen zu wollen, womit ich so meine Bedenken hatte.

Wenn es tatsächlich nur das Rezepteingabedatum betrifft, sollte der Bug hoffentlich in der kommenden Version zu beheben sei.

M.f.G. mechanicus
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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 19/11/2009 :  13:03:12  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Und die Meldung bezieht sich nicht auf das tatsächliche Alter des Rezepts, also auf den Abstand vom Ausstellungsdatum zum aktuellen Datum?

edit:
Ich habe versucht, es nachzuvollziehen und denke, es ist keine "grundlose" Meldung, aber eine zugegebenermaßen verwirrende, weil unzutreffende und überflüssige.

Die Meldung "Das Rezept ist zu alt. Bitte achten Sie auf den Abstand zwischen Rezeptausstellungsdatum und erster Behandlung." kommt wie schon vermutet immer dann, wenn das Rezeptausstellungsdatum vom aktuellen Tagesdatum aus gerechnet mehr als 10 Tage zurück liegt. (Dies auch, wenn alle sonstigen Abstände stimmen. Liegt der Beandlungsbeginn dann zu spät, wird dies trotzdem zusätzlich korrekt angezeigt.)
Diese Prüfung ist für die Abrechnung so nicht notwendig - allenfalls wäre sie sinnvoll, wenn entweder unter Berücksichtigung der Behandlungsanzahl durch Addition aller maximal erlaubten Fristen ein theoretisch maximales Alter der Verordnung errechnet und bei Überschreiten moniert würde (was aber durch die Prüfung der Einzelabstände ja überflüssig ist), oder wenn die Prüfung sich auf den Zeitpunkt der Erfassung des Rezeptes im Programm beschränkt und (nur dann) anzeigt, dass die Frist bis zum Behandlungsbeginn zu diesem Zeitpunkt bereits überschritten war.

Keine Ahnung, ob das ein Bug in der Programmierung war oder die Prüfung des Abstandes von Ausstellung zur 1. Behandlung in diesem Fall nicht prüfbar ist (und darum die prophylaktische Warnung kommt, diesen Abstand zu überprüfen).
Da ich mir aber nicht erklären kann, warum zweiteres nicht problemlos möglich sein sollte, gehe ich mal davon aus, dass es sich dabei um ein "Missverständnis", also eine Fehldeutung des 10-Tages-Abstands bei der Umsetzung ins Programm gehandelt haben und dessen Korrektur also in einer nächsten Version einfach möglich sein sollte...

Gruß, R. Seier

Geändert durch - gseier am 23/11/2009 11:24:09
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