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 Rezepte duplizieren
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schwefelbad

Deutschland
162 Beiträge

Gesendet am: - 08/10/2009 :  18:52:11  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche schwefelbad's Homepage
Sehr geehrte ADAD Anwender!

Einige Mitarbeiter geben neue Rezepte ein als "Rezepte duplizieren".

Das ist eine Arbeitsvereinfachung. Nun stellt sich bei uns heraus, dass die Änderungen von neuen Rezepten nicht berücksichtigt werden.
Dadurch haben wir Reklamationen.
Wir überlegen daher, die Mitarbeiter anzuweisen, auf das Duplizieren zu verzichten.
Unsere Frage:
Können wir im Programm den Punkt "Rezepte duplizieren" herausnehmen?

es grüßt

SCHWEFELBAD STEINBECK
Georg Langelage

gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 08/10/2009 :  20:16:44  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Was meinst du damit genau:
Zitat:
dass die Änderungen von neuen Rezepten nicht berücksichtigt werden.
?

Geändert durch - gseier am 08/10/2009 20:17:31
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derrick-harry

179 Beiträge

Gesendet am: - 08/10/2009 :  23:42:00  Profil ansehen
Hallo!
Ich verstehe ebenfalls nicht, was gemeint ist. Wenn Änderungen im Rezept stattfinden, werden diese bei mir auch mit übernommen. Voraussetzung ist aber natürlich, dass das Rezept erst nach den Änderungen dupliziert wird!!!
Zwei Fehler treten bei uns diesbezüglich häufig auf:
1. Der Therapiebericht wird erst nach dem Duplizieren des Rezeptes geschrieben und steht somit bei der neuen Verordnung nicht zur Verfügung (Hier hilft Copy+Paste)
2. Eine Erstverordnung wird dupliziert. Es dupliziert sich ebenso die Funktionsanalyse, was bei der Abrechnung zu Problemen führt. Hier wäre natürlich schön, wenn adad diesen Fehler bemerken würde "Wollen Sie wirklich die Funktionsanalyse bei der Folgeverordnung abrechnen?", ich glaube allerdings, dass dies utopisch ist.
Generell empfiehlt sich die Überprüfung und Kontrolle des Papierbeleges.

Liebe Grüße
derrick-harry

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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 08/10/2009 :  23:48:40  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Zitat:
was gemeint ist
Oder werden evtl. zwischenzeitliche Änderungen an den Patientendaten (Kasse, Zuzahlungspflicht o.ä.) nicht übernommen?
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derrick-harry

179 Beiträge

Gesendet am: - 09/10/2009 :  00:30:33  Profil ansehen
Guten Abend,
in dem Fall hilft die Dokumentation:
"Die Patientendaten werden aus der Patientenkartei gelesen und bei Neuanlage zum Rezept gespeichert. Daher wirken sich Änderungen in der Patientenkartei nur dann
aus, wenn diese Änderungen mit der Tastenkombination STRG+ F5 erneut geladen werden."

Das könnte dann endgültig Abhilfe schaffen!

Gute Nacht
derrick-harry

Es geht voran...
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schwefelbad

Deutschland
162 Beiträge

Gesendet am: - 09/10/2009 :  10:40:10  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche schwefelbad's Homepage
Hallo!

Danke für die Hinweise!

In einem größeren Betrieb, in dem mehrere Mit-Arbeiter VO eingeben, kommt es schon mal vor, dass die erforderliche Kontrolle nach der Eingabe durch Duplizierung nicht gründlich erfolgt, das führt dann zu unangenehmen Fehlern.

Uns wäre es lieber, man würde nach einer Duplizierung einer VO aufgefordert, die übernommenen Angaben zu prüfen/bestätigen.

Oder es gäbe die Möglichkeit, die Duplizierung ganz zu unterbinden, bzw. nur bei einigen Mitarbeitern über "Rechte" zu erlauben.

Danke!
Einen schönes Wochenende!

es grüßt

SCHWEFELBAD STEINBECK
Georg Langelage

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mechanicus

Germany
2075 Beiträge

Gesendet am: - 09/10/2009 :  11:13:46  Profil ansehen
Zitat:
Ersterfassung durch schwefelbad

Uns wäre es lieber, man würde nach einer Duplizierung einer VO aufgefordert, die übernommenen Angaben zu prüfen/bestätigen.

Das läßt sich doch nun wirklich durch eine Anweisung an die Mitarbeiter bewerkstelligen. Eventuell schriftlich, um das Ganze mit dem nötigen Nachdruch zu versehen.
Dazu braucht man doch keine Programmänderung ...

M.f.G. mechanicus
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