mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 29/09/2010 : 11:29:15
|
Ich würde es begrüßen, wenn es Mitarbeitern, denen aus guten Grund die Buchhaltung gesperrt ist, ermöglicht wird, aus der Rezeptmaske die offene (bereits gedruckte) Zuzahlungsrechnung zu mahnen. Dies könnte z.B. nach der letzten Behandlung geschehen und spart Verwaltungs- und Postaufwand.
Der Vorteil wäre, daß ich dann bei der Rezeptabrechnung im Bedarfsfall das Feld "Keine Zuzahlung trotz schriftlicher Zuzahlungsaufforderung" ankreuzen kann.
|
|