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TFZ
367 Beiträge |
Gesendet am: - 27/10/2010 : 10:13:26
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Das Mahnen offener Rezeptgebühren ist sehr mühselig, da Adad immer das Anlagedatum des Rezeptes für die Mahnfristen zugrunde legt und nicht das tatsächliche Druckdatum der Anteilsrechnung. Wir drucken erst dann eine Anteilsrechnung aus, wenn der Patient innerhalb der Behandlung die Gebühr nicht bezahlt hat (also erst am Ende der Behandlungsserie oder auch gar nicht, wenn der Pat. bereits bezahlt hat). Es werden aber in der Offene-Poste-Liste alle Rezepte auf Grundlage des Anlagedatums der Verordnung gelistet. Sinnvoller m.E. wäre es, das tatsächliche Druckdatum der Anteilsrechnung zugrunde zu legen. Eine andere Alternative wäre, eine zusätzliche Spalte mit dem Druckdatum der Anteilsrechnung einzurichten, so dass man die Tabelle nach diesem Kriterium sortieren kann. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 19/11/2010 : 17:54:30
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Die Zuzahlung wird fällig bei Behandlungsbeginn. So gesehen ist die bestehende Lösung nicht ganz so falsch.
M.f.G. mechanicus |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 19/11/2010 : 18:45:14
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Zitat: Ersterfassung durch mechanicus
Die Zuzahlung wird fällig bei Behandlungsbeginn. So gesehen ist die bestehende Lösung nicht ganz so falsch.
...sondern durchaus korrekt. Aber die Praxis sieht eben doch oft anders aus, da bekommmt der Pat. manchmal tatsächlich erst viel später seine Anteilsrechnung (und zu erwarten, dass alle Pat. wissen, dass die Zuzahlung bereits bei Behandlungsbeginn fällig wird, wäre ebenfalls blauäugig)! Und dann wäre es ärgerlich, den Patienten schon zu mahnen, wenn der vielleicht die Rechnung gerade erst (oder gar überhaupt noch nicht) erhalten hat...
Vielleicht gibt es ja wirklich eine einfache Möglichkeit, das Fälligkeitsdatum der Zuzahlung im Einzelfall zu ändern. |
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