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 Änderung Umsatzsteuergesetz ab 01.01.12
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 18/11/2011 :  14:45:56  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
Ich habe den folgenden Beitrag soeben im Forum für Verbesserungsvorschläge eingestellt. Da ich weiß, dass die Vorschläge umso schneller umgesetzt werden, je mehr Nutzer sich diesem anschließen, stelle ich den Beitrag also nochmals hier ein und frage: habt ihr auch das gleiche Problem? Oder habt ihr einen anderen Vorschlag?

"Es wurde wohl schon vorgeschlagen, aber aus aktuellem Anlass möchte ich nochmal den Wunsch äußern, aus dem Artikelverkauf heraus Rechnungen an den Patienten erstellen zu können. Der aktuelle Anlass ist die zum 01.01.2012 beschlossene Änderung im Umsatzsteuerrecht, so dass Heilbehandlungen ohne Rezept nun definitiv der Umsatzsteuer unterliegen. Wir haben inzwischen sehr viele Selbstzahler, die keine weiteren ärztlichen Verordnungen bekommen, aber auf eigene Rechnung weiterhin KG erhalten. Diesen Patienten konnten wir bisher für die Behandlungen eine Rechnung aus der Rezeptverwaltung heraus stellen. Dies geht allerdings nur ohne Umsatzsteuer. Muss also die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, so geht das nur über den Artikelverkauf, aber da ist es nicht möglich, Rechnungen zu erzeugen. Also müsste man dann wohl jeden Patienten direkt abkassieren oder wieder herbeordern, wenn die Behandlung aus welchem Grund auch immer nicht direkt bezahlt wurde. Dem Patienten müssten wir dann erklären, dass wir keine Rechnung schicken können, weil die Praxissoftware dies nicht vorsieht. Außerdem müssten wir dann ständig den Leuten hinterher telefonieren, doch bitte bei uns persönlich zum Bezahlen vorbeizukommen. Daher bitte ich dringend um Lösung dieses Problems."

mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 21/11/2011 :  14:32:30  Profil ansehen
Übersteigt denn Dein Umsatz aus diesen Selbstzahlerbehandlungen die Grenze zur Kleinunternehmerreglung?
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 21/11/2011 :  20:40:36  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
Ja
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mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 27/11/2011 :  21:37:32  Profil ansehen
Dann hoffe ich mal, dass Deine Firma keine juristische Person (GmbH, GbR, usw.) ist, sonst werden Deine Leistungen für die Krankenkassen umsatzteuerpflichtig (Abfärbungsregel)
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diegtrainer

10 Beiträge

Gesendet am: - 06/12/2011 :  07:51:33  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche diegtrainer's Homepage
Es gibt keine Abfärberegel für die Umsatzsteuer! Bitte beim Steuerberater informieren. Die Abfärberegel gilt nur für Gewerbesteuer (Die man sich idealerweise über die Einkommenssteuer wieder zurück holt).
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 06/12/2011 :  16:02:57  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
So isses. Und für die Gewerbesteuer gilt eine andere Umsatzgrenze. Das ändert aber trotzdem noch nichts an dem bestehenden Problem, dass ich keine Rechnungen mit Umsatzsteuer generieren kann.
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 12/12/2011 :  10:07:31  Profil ansehen
Ich habe gerade ein Rundschreiben von meinem Verband erhalten.
Ab 01.01.2012 muss für jede Behandlung, für die keine ärztliche Verordnung vorliegt, eine Umsatzsteuer abgeführt werden. Also Ridler-Team,setzt das bitte zum 01.01.2012 um, da dieses ja nicht im Rechnungsdruck vorgesehen ist.

Gruss Uwe
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mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 13/12/2011 :  13:46:44  Profil ansehen
Zitat:
Ersterfassung durch diegtrainer

Es gibt keine Abfärberegel für die Umsatzsteuer!

Träum weiter! §15 III Nr. 1 EStG sollte bekannt sein, ebenfalls das BFH Urteil vom 11. August 1999 (2% der Gesamteinkünfte gewerblich => alles gewerblich)!

Geändert durch - mechanicus am 13/12/2011 14:16:51
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 22/12/2011 :  09:05:03  Profil ansehen
Es wäre nett, wenn sich die Fa. Ridler einmal zu diesem Thema äußern würde. Schließlich sind es nur noch 11 Tage (02.01.12) bis das neue Gesetz im Rechnungsdruck umgesetzt sein muß.

Gruss Uwe
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mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 23/12/2011 :  20:21:55  Profil ansehen
Zitat:
Ersterfassung durch yupii
Ab 01.01.2012 muss für jede Behandlung, für die keine ärztliche Verordnung vorliegt, eine Umsatzsteuer abgeführt werden.

Welcher Verband ist das denn, der so eine Unsinn verzapft?
Fakt ist, dass Umsatzsteuerpflicht besteht, abführen muss man die Umsatzsteuer aber nicht immer (z.B. Kleinunternehmerregelung §19 UStG, oder wenn die Vorsteuer höher ausfällt als die Umsatzsteuer).
Selbst für Umsätze über 17.500 EUR und juristische Personen gibt es Gestaltungsmöglichkeiten.
Ich verstehe die Aufgeregtheit nun wirklich nicht.
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 26/12/2011 :  11:38:01  Profil ansehen
Hier:
Umsatzsteuerfreiheit physiotherapeutischer Leistungen nur auf Rezept
Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Physiotherapeuten. Wurde die Therapie im Anschluss an eine ärztliche Behandlung bisher noch generell von der Umsatzsteuer befreit, gilt künftig nur noch als steuerfreie Heilbehandlung, was ein Arzt zuvor ausdrücklich angeordnet hat. Private Gesundheitsvorsorge und individuelle Gesundheitsleistungen (sog. IGeL-Leistungen) werden damit künftig teurer.
Die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG setzt (1.) eine medizinische Heilbehandlung voraus, die (2.) im Rahmen der Tätigkeit als Arzt, Heilpraktiker, Hebamme, Physiotherapeut oder durch einen Vertreter einer ähnlichen Berufsgruppe durchgeführt wird.
Heilbehandlung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sollen heilberufliche Leistungen nur noch steuerfrei sein, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Während dies für eine physiotherapeutische Maßnahme im Nachgang zu einer ärztlichen Diagnose bisher generell angenommen wurde, ist künftig rein formal zu entscheiden: Steuerfreie Heilbehandlung soll nur noch sein, was entweder ausdrücklich von einem Arzt angeordnet wurde oder Teil einer von der Krankenkasse anerkannten Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist. Begibt sich ein Patient jedoch ohne ärztliche Verordnung aus präventiven Gründen oder auf eigene Kosten in eine physiotherapeutische Behandlung, handelt es sich um eine steuerpflichtige Leistung. Nach Auffassung der OFD unterliegt diese dann allerdings nur dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Die Leistungen seien denen von Heilbädern vergleichbar, die laut Gesetz ebenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn sie ohne ärztliche Anordnung und ohne konkreten Heilzweck erfolgen.
Berufliche Befähigung
In persönlicher Hinsicht muss der die Heilbehandlung Ausführende einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorlegen können, am besten eine staatliche Anerkennung in einem der angeführten Berufe. Die Tätigkeit eines Subunternehmers ohne entsprechenden Nachweis genügt nicht, wie der BFH entschieden hat (im konkreten Fall war eine Kosmetikerin für einen niedergelassenen Arzt tätig geworden und hatte Aknebehandlungen an Patienten durchgeführt). Umgekehrt schließt die Beauftragung eines Subunternehmers die Steuerfreiheit der Leistung des Subunternehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht aus, solange der Subunternehmer nur selbst über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügt.
Hinweis: Die neue Regelung gilt ab dem 01.01.2012. Bis dahin werden physiotherapeutische Behandlungen im Anschluss an eine ärztliche Behandlung weiterhin als umsatzsteuerfrei anerkannt, auch wenn es an einer ausdrücklichen ärztlichen Anordnung fehlt oder der Patient selbst die Kosten trägt. Aus steuerrechtlicher Sicht begünstigt die aktuelle Verfügung Praxisgemeinschaften zwischen niedergelassenen Ärzten bzw. Krankenhäusern und Physiotherapeuten oder Masseuren: Die ärztliche Anordnung sichert die Qualifikation als Heilbehandlung. Eine Tätigkeit als Subunternehmer, direkt auf Anweisung des Arztes und in dessen Praxis, ist steuerlich unschädlich, sofern ein entsprechender Befähigungsnachweis vorliegt.
OFD Frankfurt a.M., Verfügung v. 26.07.2011, Az. S 7170 A – 89 – St 112.
BFH, Urteil v. 02.09.2010, Az. V R 47/09.

Oder wie interpretierst du das??



Gruss Uwe
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mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 26/12/2011 :  19:22:36  Profil ansehen
Zitat:
Ersterfassung durch yupii
(...)
Oder wie interpretierst du das??


Was ist daran zu interpretieren?
Ich habe geschrieben: Fakt ist, dass Umsatzsteuerpflicht besteht,(...)
Willst Du mich jetzt vom Gegenteil überzeugen oder was soll das?

Wenn jemand umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen erbringt, bedeutet das noch lange nicht, dass Umsatzsteuer anfällt oder abgeführt werden muss.
Ein Kleinunternehmer z.B. erbringt auch umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen, innerhalb eine gesetzlich festgelegten Umsatzgrenze braucht er jedoch keine USt, abführen, er ist davon befreit.
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 27/12/2011 :  13:46:21  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
Aber es ändert immer noch nichts am Problem, dass ich derzeit mit Adad keine Rechnungen mit Umsatzsteuer generieren kann. Mir ist schon klar, dass Kleinunternehmer unterhalb der Umsatzsteuergrenze liegen können und daher keine Umsatzsteuer abführen brauchen. Aber wir sind doch wohl nicht die Einzigen, die über dieser Grenze liegen. Eine Gemeinschaftspraxis mit ein paar Mitarbeitern ist schon recht schnell über der Kleinunternehmergrenze, weil ja oft Folgeverordnungen von Ärzten aus Budgetgründen aufs nächste Quartal geschoben werden. Es sollte also eine Möglichkeit bestehen, die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen zu können. Wenn man das als Kleinunternehmer nicht braucht, dann kann man ja weiterhin umsatzsteuerfreie Rechnungen schreiben. Alle anderen müssen aber die Umsatzsteuer korrekt ausweisen und abführen.
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mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 27/12/2011 :  19:13:49  Profil ansehen
Zitat:
Ersterfassung durch TFZ

Aber es ändert immer noch nichts am Problem, dass ich derzeit mit Adad keine Rechnungen mit Umsatzsteuer generieren kann. (...) Eine Gemeinschaftspraxis mit ein paar Mitarbeitern ist schon recht schnell über der Kleinunternehmergrenze, (...)

Grundsätzlich hast Du Recht, es sollte tatsächlich in das Programm eingepflegt werden.
Andererseits stellt sich die Frage, ob Du Umsatzsteuer abführen möchtest. Diese bezahlt zwar immer der Kunde, aber Deine Produkte werden gegenüber denen eines Kleinunternehmers teurer.
Der Vorteil ist natürlich, dass Du anteilmäßig auch die Vorsteuer aus Deinen Einkäufen vom Finanzamt erstattet bekommst.

Durch eine entsprechende Gestaltung kann man diese Umsatzsteuerpflicht aber auch umgehen.

Geändert durch - mechanicus am 27/12/2011 19:15:33
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 28/12/2011 :  19:11:58  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
Mir ist keine legale Methode bekannt, mit der ich die Umsatzsteuer umgehen könnte, aber ich wäre für ein paar Steuertipps dankbar.
Natürlich kann ein Kassenpatient sich von seinem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen, damit ich die Behandlungen dann umsatzsteuerfrei abrechnen kann. Der ein oder andere Patient wird das vielleicht so handhaben. Allerdings ist das oft umständlich für die Patienten und gratis stellen nur noch wenige Ärzte irgendwelche Bescheinigungen oder Rezepte aus. Außerdem macht sich der Arzt dann womöglich "erpressbar", weil er durch das Ausstellen eines Privatrezeptes ja zugibt, dass wohl doch noch Behandlungsbedarf besteht und er daher eigentlich auch ein Kassenrezept ausstellen müsste. Und das möchte der Arzt ja (verständlicherweise) vermeiden, um nicht womöglich in Regress genommen zu werden. So sieht nunmal die Realität aus...

Geändert durch - TFZ am 28/12/2011 19:13:27
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mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 28/12/2011 :  23:50:33  Profil ansehen
Zitat:
Ersterfassung durch TFZ

Mir ist keine legale Methode bekannt, mit der ich die Umsatzsteuer umgehen könnte, aber ich wäre für ein paar Steuertipps dankbar

Stell Dir mal vor, Deine Frau (oder Mann) meldet ein Gewerbe zur Behandlung von Patienten an. Die Mitarbeiter Deiner Praxis werden von ihr/ihn als Minijobber eingestellt. Das Gehalt wird mit dem Gehalt von Dir an Deine Mitarbeiter verrechnet. (=> kostenneutral)
Dann wärt ihr beide Kleinunternehmer und hättet zusammen ein Umsatzlimit von 15.000 EUR. Nur mal so angedacht. ;-) Das kann man dann noch weiter entwickeln ...

Aber das sollte doch Dein Steuerberater selber wissen, wenn er kreativ ist.

Die Sache mit den Privatrezepten betrachte ich nicht als zielführend. Zu kompliziert und aufwändig für die Betroffenen. Denk auch mal an die lukrativen Geschenkgutscheine.
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