1.Wenn Behandlungsintervalle zu lang sind, kann das Rezept trotz Begründung nicht zur Abrechnung freigegeben werden. 2. Wenn Ausstellungsdatum zu alt ist (in bezug zur 1. Behandlung), kann Rezept trotz "Verlängerungsgenehmigung" des Arztes nicht zur Arechnung freigeben werden.
Zitat: 1.Wenn Behandlungsintervalle zu lang sind, kann das Rezept trotz Begründung nicht zur Abrechnung freigegeben werden.
Punkt 1 konnten wir nicht nachvollziehen
Zitat:2. Wenn Ausstellungsdatum zu alt ist (in bezug zur 1. Behandlung), kann Rezept trotz "Verlängerungsgenehmigung" des Arztes nicht zur Arechnung freigeben werden.
funktioniert wenn das Feld ’Behandlung bis’ gefüllt wurde. ohne Datum im Feld ’Behandlung bis’ aber mit Begründung kann das Rezept nicht freigegeben werden -> Gefixt in 2012.10004
Was soll denn manuell rückdatiert werden können ? Das Rezeptausstellungsdatum und die Behandlungsdaties sind so anzugeben wie Sie real auf dem Rezept stehen bzw. behandelt wurden.