Da es keine separate Abrechnungsposition für Doppelbehandlungen gibt, wird einfach 6xKG abgerechnet. Der Patient erhält aber nur 3 Termine als Doppelbehandlung, weil eine Doppelbehandlung rechnerisch 2xKG entspricht.
Kann auch hier im "Konsentierter Fragen-/Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung zu den Heilmittel-Richtlinien" nachgelesen werden: https://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003758907 (pdf-Datei, 85,1 kB)