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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 05/06/2012 :  12:52:36  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
In der Version 2012 ist es wohl nicht mehr möglich, Buchungen zu löschen (mit Ausnahme von Belegen, die selbst über "Belege buchen" erstellt wurden.) Mir erschließt sich der Sinn nicht. Bei uns kommt es des Öfteren vor, dass z.B. beim Artikelverkauf auf den falschen Mandanten gebucht wurde. Bisher konnte ich diese falsche Buchung löschen. Das geht jetzt nicht mehr (oder ich finde die Möglichkeit nicht). Da ich damit rechne, dass ich zukünftig wieder wesentlich häufiger Fehlbuchungen haben werde, da ja leider mit der neuen Version auch die Vorauswahl des ersten Mandanten nicht mehr abgeschaltet werden kann, stellt das schon ein größeres Problem dar. Und für die Fehlbuchungen jedesmal eine Gegenbuchung als Ausgabe einzugeben, macht die Buchungsübersicht eher unübersichtlich. Zumal es dann mit der Umsatzsteuer und Vorsteuer auch wieder Probleme gibt. Daher bitte wieder die Möglichkeit einbauen, jede Art von Buchung löschen zu können.

mechanicus

Germany
1873 Beiträge

Gesendet am: - 08/06/2012 :  10:18:04  Profil ansehen
Wenn ein Buchführungsprogramm eine Buchung löschen kann, entspricht das nicht den Vorgaben Gesetzgebers. Das Finanzamt kann dann (Ermessensfrage!) die Buchführung als nicht ordnungsgemäß bezeichnen, nicht anerkennen und schätzen.
Deshalb wird das, was Du monierst, wohl von Ridler Datentechnik mit Absicht so gebaut sein.
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 12/06/2012 :  11:36:34  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
Allerdings sind wir Physiotherapeuten als Angehörige der sog. freien Berufe nicht zur Buchführung verpflichtet wie etwa Kaufleute. Bei uns reicht in der Regel eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aus. Daher ist es wohl unerheblich, ob das Programm den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und selbst in den gesetzeskonformen Programmen ist es wohl möglich, Fehlbuchungen, die aufgrund von "Schusseligkeit" gemacht wurden, zu korrigieren. Mit geht es darum, versehentlich falsch verbuchte Belege ohne großen Aufwand stornieren zu können. Denn schließlich kann man ja auch Belege, die man über die Funktion "Belege buchen" eingegeben hat, auch stornieren. Und nichts anderes möchte ich auch mit den Belegen aus dem Artikelverkauf machen können. Alternativ wäre mir auch eine Umbuchungsmöglichkeit zwischen den Mandanten recht. Das war in der alten Version zumindest theoretisch möglich. Allerdings wurde da die Mehrwertsteuer nicht korrekt umgebucht, so dass ich daher die falsche Buchung gelöscht und die Buchung dann korrekt erneut vorgenommen habe.
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