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RM-Ergo
Germany
10 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2012 : 16:31:44
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Hallo,
eine sehr praktische Funktion im "alten" ADAD fand ich, dass man nach der Rezeptfreigabe automatisch gefragt wurde, ob man jetzt gleich die Anteilsrechnung für den Patienten ausdrucken will. Die Option zu dieser Funktion konnte man glaube ich in den Einstellungen aktivieren. Gibt es die Funktion noch? Falls nicht würde ich mir die Funktion für ein folgendes Update dringend wünschen...
Beste Grüße RM-Ergo |
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yupii
165 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2012 : 16:40:00
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Du druckst doch eine Anteilsrechnung wenn du die Verordnungsgebühr kassierst, oder schickst du die Quittung dem Patienten in dem Moment hinterher, wenn du das Rezept freigibst? Ich persönlich gehe die fertigen Rezepte abends erst noch einmal durch und gebe sie dann zur Abrechnung frei.
Gruss Uwe |
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RM-Ergo
Germany
10 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2012 : 16:49:47
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Danke für die schnelle Antwort, Uwe....
Die Rezeptabrechnung unserer Praxen erfolgt zentral vom Büro aus. Um den Praxisablauf möglichst bargeldlos zu halten werden die Anteilsrechnungen zusammen mit den Rezeptabrechnungen verschickt. Daher ist es natürlich super, dass einen das "alte" ADAD nach der Freigabe direkt gefragt hatte. So konnte man das Ausdrucken der Anteilsrechung nicht versehentlich vergessen.
LG RM-Ergo |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2012 : 18:20:08
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Wir drucken die Zuzahlungsrechnung beim Ersttermin, die Mahnung beim letzten Termin und stellen bei Nichtzahlung zur Abrechnung den Zuzahlungsbetrag nicht in Abzug ( als zzb kennzeichnen, dann Rezeptmaske -> Abrechnung -> keine Zuzahlung trotz schriftlicher Aufforderung).
Vorteil: Keine Portogebühren, zügige Abwicklung. |
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TFZ
367 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2012 : 18:22:39
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Auch ich fand diese Option sehr praktisch. Wir versuchen zwar die Rezeptgebühr zu kassieren, wenn der Pat. noch zur Behandlung da ist, aber wie das Leben so spielt, klappt das nicht immer. Und damit man dann spätestens bei der Rezeptfreigabe nicht vergisst die Anteilsrechnung zu schicken, war diese Erinnerungsfunktion sehr sinnvoll. |
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UKG
24 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2012 : 19:15:06
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Hallo mechanicus,
wie ist die erfahrung mit dieser art von zuzahlungsabrechnung stellen die krankekassen sich quer, oder wird hier ohne beanstandungen gezahlt?
Alles wird gut |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2012 : 20:17:15
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Zitat: Ersterfassung durch UKG
wie ist die erfahrung mit dieser art von zuzahlungsabrechnung stellen die krankekassen sich quer, oder wird hier ohne beanstandungen gezahlt?
Klappt überwiegend, kommt aber selten vor, weil i.d.R. die Patienten rechtzeitig zahlen. Bei Kürzungen weise ich mit dem nötigen Nachdruck auf den §42b SGB hin, dann klappt's wirklich gut.
Nicht vergessen: Die Mahnung in Kopie dem Originalrezept zur Abrechnung beizulegen.
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