Piening
Deutschland
28 Beiträge |
Gesendet am: - 19/08/2012 : 16:24:16
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Moin, es ist mehrfach vorgekommen, dass Kassenpatienten der Kartei, die ein BG-Rezept erhalten, in der Rechnungsanschrift der BG-Verordnung ihre Ursprungskasse eingetragen bekommen. Da ich nicht jedesmal bei einer BG-Verordnung zur Rechnungsstellung die Anschrift prüfe, führt es zu einem Stornierungs- und Rechnungsstellungsaufwand, der nicht gewünscht ist. Ich bitte um Abhilfe. Dirk Piening |
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