Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist eine Kostenträgerstelle in St. Augustin; Versicherte dort sind aber zuzahlungspflichtig wie jeder gesetzlich versicherte. Gebe ich das Rezept als Kostenträger ein, erhalte ich nicht die richtige Zuzahlung. Gebe ich das Rezept als Kassenrezept ein , bekomme ich zwar die richtige Zuzahlung , kann aber keine Rechnung schreiben. Was nun???????
Seit dem 1. Januar 2006 gilt auch für die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (ehemals BGS) die gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10 % der Kosten und 10 € je Verordnung.
Laut telefonischer Auskunft (25.04.2006) der zentralen Abrechnungsstelle der Heilfürsorge in St. Augustin ( Fr. Sperling ) ist der Leistungserbringer derzeit jedoch nicht zum Einzug der Zuzahlung verpflichtet! Er kann den kompletten Verordnungsbetrag in Rechnung stellen. Die Zuzahlung wird dann von der Abrechnungsstelle direkt beim Versicherten eingezogen.
Aktuelle Info vom 27.04.2006: Da zwischenzeitlich auch noch andere Kostenträger z.B. Feuerwehr mit Zuzahlung abrechnen, ändern wir aktuell die Programmierung und werden Zuzahlung, Quittung und Papierrechnung mit Anteil für Kostenträger ohne DTA einführen. Mit Version 5.0.10 werden diese Neuerungen verfügbar.