Hallo, wenn Du mit 10-Tagesfrist die Unterbrechung der Behandlung meinst oder den Beginn Deiner Behandlung nach dem Ausstellungsdatum, dann gibt es seit dem 01.07.11 eine Neuregelung zumindestens für das Bundesland Hessen: * 14 Tage nach Ausstellung muss begonnen werden, es sei den es ist ein "späteseter Behandlungsbeginn" eingetragen. * 14 Tage darf unterbrochen werden, ohne Begründung * 20 Tage darf unterbrochen werden, mit Begründung
Nicht nur Hessen - die HMR sind bundesweit gültig.
Zitat:* 20 Tage darf unterbrochen werden, mit Begründung
Das wiederum muss Hessen-spezifisch sein ;-) , denn die HMR geben das nicht her:
Zitat: "Neu ist zunächst eine Spezifizierung auf „Kalendertage“. Zudem ist die Frist geändert worden. Hier gilt jetzt, dass die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen (28 bei podologischer Behandlung) begonnen werden soll.
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit (außer podologische Behandlung)."