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 ICD 10 Diagnoselänge
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Christiane

147 Beiträge

Gesendet am: - 22/02/2013 :  13:59:52  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Im Rezeptformular gibt es die Möglichkeit zwei ICD-10-Codes einzugeben.
* Ist aber eine Diagnose sehr lang, so rutscht ein Teil in das zweite Diagnosefeld, so dass ein zweiter Code nicht eingegeben werden kann.

* Im HMK-Check taucht auch nur die Diagnose auf, die im ersten Feld eingegeben wurde.

Besteht die Möglichkeit hier eine Änderung vorzunehmen , ich habe zur Zeit mit einigen KK Probleme.

Lt. den KK's sollte uns zum Abrechnen die Möglichkeit gegeben sein
mindestens vier dieser Codes eingeben zu können.
Ich kann hier nur für mich und das Bundesland Hessen sprechen.
Gibt es jemanden der zur Zeit ähnliche Erfahrungen macht


mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 22/02/2013 :  14:43:03  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Derartige Probleme haben wir nicht.

1.) Die Diagnosen sollten sich sinnvoll ergänzen, wobei es zwingend einer Leitsymptomatik bedarf.

2.)Die erste Diagnose sollte die zentrale Diagnose sein. Deshalb wird auch diese unter Berücksichtigung der anderen, welche eher Hinweischarakter haben sollten, bearbeitet.
Es macht Sinn, nur diese im HRL-Check zu berücksichtigen, weil es nicht möglich ist, dem Programm die Gewichtung der Diagnosen zu überlassen.

3.) Klar wollen die KK's immer möglichst viel und geben wenig.
Wenn ich nun (z.B.) 4 unterschiedliche Diagnosen in 20 Minuten KG behandle, ist das wenig effizient und für die KK's billiger, als wenn vier Rezepte mit unterschiedlichen Diagnosen vorlägen.

Leitgedanke sollte sein, möglichst effizient zum Wohle des Patienten (bzw. der Patintin) zu behandeln. Ob da tatsächlich bis zu vier verschiedene Diagnosen auf einem Rezept zielführend sind, wage ich zu bezweifeln. Hier sollte man Rücksprache mit dem Arzt halten.

Edit: Hatte ich vergessen: Die Restdiagnose in der zweiten Zeile kannst Du getrost überschreiben, weil mit dem ICD10-Code ja die Diagnose eindeutig feststeht.

Geändert durch - mechanicus am 22/02/2013 14:47:39
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Christiane

147 Beiträge

Gesendet am: - 22/02/2013 :  15:50:47  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Vorab :Lt.Aok Hessen müssen in naher Zukunft alle Codes die auf dem Rezept stehen, auch in der Datenübermittlung erscheinen, sie dürfen nicht überschrieben oder verändert werden.

zu 1.u.3.:
Ist mir klar, dass sich die Diagnosen sinnvoll ergänzen sollten.
Ich hatte nicht vor den Pat. in 20 min. auf Grund von 4 verschiedenen Diagnosen zu behandeln.( Dies würde die KK auch nicht akzeptieren)
Außerdem würde ich mir damit auch finanziell das Wasser abgraben.
Meine Devise ist 1 Rezept mit 1 Diagnose und dazugehöriger Leitsymptomatik.

Danke für den Hinweis mit dem Überschreiben,damit ist mir schon mal geholfen.


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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 22/02/2013 :  17:02:16  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch Christiane

Vorab :Lt.Aok Hessen müssen in naher Zukunft alle Codes die auf dem Rezept stehen, auch in der Datenübermittlung erscheinen, sie dürfen nicht überschrieben oder verändert werden.(...)

Das kann ich mir so nicht vorstellen.

Das legen die Spitzenverbände der Krankenkassen in den Richtlinien zum DTA fest und nicht die AOK Hessen.
Sollten sich diese Richtlinien bezüglich der Übertragung des ICD10-Codes ändern, bin ich sehr zuversichtlich, dass Ridler Datentechnik das unaufgefordert umsetzt.
Z.Zt. sind mir solche Änderungen noch nicht bekannt.

Das mit dem Überschreiben der Codes ist klar. Steht da z.B. M54.2 kann man nicht M54.8 oder G54.2 schreiben.

Ich mache aber darauf aufmerksam, dass der Klartext zum Schlüssel mehrere Einträge zulässt. Das kannst Du am Beispiel M54.2 hier sehen.

Edit: Die Technischen Anlagen zum Abrechnungsverfahren in der Version 9 erwähnen erstmalig den ICD10 Schlüssel auf Seite 41.
Sie gelten aber erst ab 01.10.2013. Nachzulesen hier (PDF-Dokument, 612 KB).

Geändert durch - mechanicus am 22/02/2013 17:20:54
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Christiane

147 Beiträge

Gesendet am: - 23/02/2013 :  11:45:20  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ich kann immer nur für mich sprechen und hier weitergeben, was die entsprechende Fachabt.der AOK-Hessen mir auf Anfrage mitgeteilt hat.
(Bisher habe ich immer über ein persönliches Gespräch mit der entsprechenden Fachabt.ein für mich akzeptable Lösung bekommen.)

Leider verschärft sich mal wieder, durch die bevorstehenden Änderungen,
die Kulanz in Bezug auf Änderungen auf den Rezepten, die vorgenommen werden müssen, weil der ausstellende Arzt, keine Ahnung hat.

Die KV hat an die Ärzte wohl bei uns eine Flut von Informationen rausgegeben, die die nun versuchen umzusetzen. Dies bewirkt bei uns,
dass wir zur Zeit mal wieder für jeden Pippifax einen Stempel und eine Unterschrift des Arztes einholen müssen, um das Rezept abrechnen zu können.(z.B. Änderung Zuzahlungsbefreit/Zuzahlungpflichtig).

Ich habe bisher auch den Klartext zum Schlüssel,so ergänzen lassen um eine eindeutige Diagnose zu haben.

Ansonsten habe ich beschlossen die Ruhe zu bewahren.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 23/02/2013 :  13:05:53  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Die Zuzahlungsbefreiung muss nicht zwingend auf dem Rezept vermerkt werden und entfaltet keine Bindungswirkung.

Für eine Änderung der "Arztfelder" auf der Rezeptvorderseite sind Arztunterschrift und Datum vorgeschrieben, Stempel ist eine "kann"-Bestimmung.

Für die Diagnose reicht nicht der ICD10-Schlüssel alleine, es muss immer eine Diagnose im Klartext auf dem Rezept stehen.
Die Existenz des ICD10-Schlüssels ist eine "kann"- keine "muss"-Bestimmung (zumindest z.Zt. noch).

In Anbetracht der Regelungen zu den Praxisbesonderheiten macht es aber im Rahmen einer guten Zusammenarbeit mit dem Arzt Sinn, den ICD10-Schlüssel auch einzutragen.

Eine irgendwie geartete Kulanz seitens der KK's bei der Abrechnung hatte ich nie. Wo die Geld durch Formverletzungen (auch nur vermeintliche) sparen können, machen sie es.
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