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Thema |
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adadfan
19 Beiträge |
Gesendet am: - 13/06/2013 : 17:18:55
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Ich habe da mal eine Frage zur Höhe der Mahngebühren und Zinsen. Wie handhabt ihr das? Könnt ihr mir Rückmeldungen senden, was denn üblich ist? |
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mechanicus
Germany
1879 Beiträge |
Gesendet am: - 13/06/2013 : 19:00:47
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Zinsen sind schwierig, die hängen vom Basiszinssatz ab und müssen vom Zeitraum berechnet werden. IMHO nicht sinnvoll nutzbar bei den vorkommenden kleinen Beträgen.
Mahngebühren dürfen nur die Kosten der Mahnungserstellung und Porto ohne Personalaufwand berücksichtigen. Druckst Du die Mahnungen selber, ist das im Wesentlichen das Porto.
Alles andere ist im Mahnverfahren anfechtbar und birgt ein unnötiges Kostenrisiko. |
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adadfan
19 Beiträge |
Gesendet am: - 14/06/2013 : 13:54:47
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Danke für die Rückmeldung. Bisher haben wir keine Mahngebühren erhoben. Aber da es im adad berücksichtigt werden kann und es immer wieder Kandidaten gibt, die es bis aufs Letzte rauszögern, überlegen wir, bei dem ein oder anderen die Gebühren anzugeben. Wie machst du es? Schon bei der ersten Mahnung z. 2,56 €? |
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mechanicus
Germany
1879 Beiträge |
Gesendet am: - 15/06/2013 : 14:22:11
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Die erste Mahnung ist bei uns gebührenfrei, die zweite 58 ct, dann Mahnbescheid. Online ist am preiswertesten, Rechtsanwalt teurer. Klar zahlt der Schuldner die Kosten, aber wenn da nichts zu holen ist, bleibe ich darauf sitzen.
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adadfan
19 Beiträge |
Gesendet am: - 17/06/2013 : 11:26:31
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Ja, das ist uns auch schon mal so gegangen. Zum Glück kommt es sehr sehr selten vor, dass solche Schritte unternommen werden müssen. Danke für den Tipp mit dem Online-Mahnbescheid.
Na ja, für die 2. Mahnung nur 58 ct, finde ich ziemlich wenig für den Aufwand. Wäre schön, wenn sich zu diesem Thema auch noch andere Benutzer zu Wort melden. |
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Christiane
147 Beiträge |
Gesendet am: - 17/06/2013 : 12:14:00
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Bei uns ist die erste Mahnung ebenfalls kostenfrei. Für die zweite werden bei uns 0,65 € berechnet, die dritte mit 1,30 € die vierte mit 1,95 €.
Wir haben anfands die Gebühren so übernommen, wie im Programm angegeben, mit dem Erfolg, dass zwar die Rechnung bezahlt wurde, aber die Mahngebühren nicht. Seit dem wir weniger nehmen, klappt das ganz gut und somit haben wir wenigstens die Briefmarken und das Papier wieder raus.
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mechanicus
Germany
1879 Beiträge |
Gesendet am: - 17/06/2013 : 23:06:16
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Zur abschließenden Ergänzung des Themas möchte ich auf eine Entscheidung des OLG München (Az.: 29 U 634/11) vom 28.07.2012 hinweisen.
Da heist es, dass die pauschale Berechnung der Gebühren (hier 5€ eines Energieversorgers, festgelegt in dessen AGB) gegen § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB verstößt. Die Richter betonten, dass ein Unternehmen allgemeine Geschäftskosten für die Mahnung säumiger Abnehmer grundsätzlich nicht als Verzugsschaden geltend machen kann. Insofern hätten die Verwaltungskosten beim Ansatz der Höhe der Pauschale nicht berücksichtigt werden dürfen. Nach der Kalkulation des Gerichts wären für die Mahnung lediglich 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen. |
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adadfan
19 Beiträge |
Gesendet am: - 20/06/2013 : 12:38:29
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Danke für die Rückmeldungen. Das war sehr hilfreich. Noch einen sonnigen Tag. |
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Thema |
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