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Thema |
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vonWitzleben
24 Beiträge |
Gesendet am: - 25/06/2013 : 21:49:09
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Guten Abend, der "Brief an die KK wegen nicht bezahlten Kostenanteil" unter Schnelldruck kann nur erstellt werden wenn vorher Mahnungen gesetzt wurden. Nach wieviel Mahnungen kann ich den Brief erzeugen? Wenn ich 4 Mahnungen setze, ich will den Brief erzeugen weil Patient verzogen und Anteilsrechnung nicht zustellbar ist, kommt immer nur der Hinweis: Diese Druckausgabe ist nur verfügbar wenn eine Mahnung für Anteilsrechnung besteht. Auch bei Patienten wo regulär die Mahnung ausgeführt wurde kommt diese Meldung. Wer kann mir helfen? Mit freundlichen Grüßen von Witzleben
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Christiane
147 Beiträge |
Gesendet am: - 26/06/2013 : 09:46:24
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Hallo, ich habe dies eben mal bei drei meiner nichtzahlenden Pat., die vor kurzem die 4.Mahnung erhalten haben, ausprobiert. Bei mir funktioniert alles einwandfrei. Vielleicht sollten Sie /Du dich mal an die Hotline wenden. Grüße Christiane P.S. habe die aktuellste Version ....1029. |
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Entwicklung
Deutschland
1961 Beiträge |
Gesendet am: - 26/06/2013 : 10:51:56
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Die erste Mahnung muss tatsächlich gedruckt worden sein. Das Hochsetzen der Mahnstufe allein funktioniert nicht, denn der Patient muss eine schriftliche Zahlungsaufforderung bekommen. Natürlich kann jetzt streiten ob Rechnung eine Zahlungsaufforderung ist. Da die Krankenkassen aber im Allgemeinen die Kopie der Mahnung sehen wollen, muss sie auch tatsächlich gedruckt worden sein.
Tipp: Wird keine Seitenvorschau gewählt, so wird auch die Mahnung gleich mit ausgedruckt. |
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vonWitzleben
24 Beiträge |
Gesendet am: - 26/06/2013 : 21:35:48
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Guten Abend, vielen Dank, es hat bei der Mehrzahl der Patienten funktioniert . Nur bei einem Patienten klappt es nicht, werde ich aber ignorieren. Ich wollte den Brief um ehrlich zu sein, auch benutzen, z.B. für Fälle wenn Patienten verstorben oder verzogen sind . Mit freudlichen Grüßen von Witzleben
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Thema |
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