Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
Gesendet am: - 10/07/2013 : 11:50:34
|
Derzeitige Planung für die SEPA Umsetzung
1. Sie müssen bei der Bundesbank eine sogenannte Gläubiger – ID per Internet beantragen.
2. Das Eingabefeld für die Gläubiger – ID ist seit Version 2013.1.1028 in der Mandantenverwaltung vorhanden.
3. Wir stellen in einer der nächsten Version eine geänderte Lastschriftgenehmigungen zur Verfügung die neben der bisherigen Lastschriftgenehmigung auch ein sogenanntes SEPA – Lastschriftmandat enthält. Dieses Lastschriftmandat ist ein verbindlich vorgegebener Text. Auch die Gläubiger - ID siehe 1 muss im Lastschriftmandat zwingend angegeben sein.
4. Da das SEPA Basis – Lastschriftverfahren nicht mehr über Datenträger (Disketten) funktioniert, benötigen Sie eine SEPA – fähige Banking – Software.
5. Sie müssen den Kunden spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum über die anstehende Lastschrift informieren. Diese Vorankündigung kann auch durch einen Vermerk auf der Rechnung erfolgen. Passen Sie gegebenenfalls Ihre Rechnungsvorlagen an.
6. Ab der adad95 Version die nach dem 04.11.2013 (Gültigkeit der SEPA – Version 2.7) erscheint können Sie je Mandant übergangsweise wählen welches Verfahren Sie für den Lastschrifteinzug benutzen wollen. Voraussetzung dafür ist die Angabe einer Gläubiger – ID.
7. Ab dem 1.2.2014 entfällt diese Wahlmöglichkeit und es wird bei vorliegender Gläubiger – ID zwingend auf SEPA umgestellt. Liegt dann keine Gläubiger – ID vor, ist ein Lastschrifteinzug nicht mehr möglich.
8. Die notwendige Konvertierung der Bankverbindung (BLZ und Kontonummer in IBAN und ggf. BIC) nehmen wir für Konten bei deutschen Banken automatisch vor.
9. Sie können bis auf weiteres, für deutsche Banken, wie gewohnt BLZ und Kontonummer erfassen. |
|