Ridler Datentechnik
Deutschland
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Gesendet am: - 03/12/2013 : 10:42:21
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Wir haben uns sehr wohl überlegt, wie wir das Sepa Verfahren im Sinne des optimierten Betriebes umsetzen.
Wenn wir die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung (Prenotifikation) der bevorstehenden Lastschrift an den Schuldner fristgerecht raussenden, dann muß
1. der Prenotifikationtermin im OP mitgeführt werden. 2. werktäglich das Lastschriftverfahren vom Gläubiger durchgeführt werden. 3. werktäglich alle fälligen Prenotifikationen ausgedruckt, getütet mit 60 Cent frankiert und versendet werden.
Punkt 3 könnte man optimieren, indem die Prenotifikation gleich auf die Lastschriftermächtigung mit konkretem Belastungsdatum aufdruckt.
Wir sind der Meinung, daß hier mal wieder St. Bürohratius zugeschlagen hat und wir vorerst abwarten wollen, wie sich das Ganze entwickelt und einschleift. Falls kurzfristige Änderungen erforderlich sind, können wir dies auch umsetzen.
Man könnte die Lastschriftermächtigung auch um folgende Ankreuzpunkte ergänzen:
O Hiermit übernehme ich sämtliche Kosten (60 Cent Porto und 1,50 € Bearbeitung) der gesetzlich geforderten Benachrichtigung zum Lastschriftvorgang.
O Hiermit verzichte ich auf die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung zum Lastschriftvorgang. |
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