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bomm
87 Beiträge |
Gesendet am: - 15/06/2006 : 19:08:39
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Wir haben vom Abrechnungszentrum der AOK folgenden Brief bekommen:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie reichen Ihre Rechnungen für Versicherte der AOK Bayern in Einzelrechnungen ein. Dies bedeutet für Sie und uns erhebliche Mehrarbeit.
Für Versicherte der 39 AOK Direktionen der AOK Bayern können unter dem einheitlichen Institutionskennzeichen 108310400 der AOK Bayern in einer Sammelrechnung zusammengefasst werden.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenträger-Institutionskennzeichen der jeweiligen AOK Direktionen Bayerns und damit die Erstellung mehrerer Abrechnungen pro Monat (und Direktion) ist nicht vorzunehmen.
Der gültige Rahmenverträge regelt zudem, dass für alle im Vormonat abgeschlossenen Behandlungen eine Abrechnung (als Sammelrechnung) pro Kostenträger zu erstellen und einzureichen ist (vgl. § 9, Abs. 1 im Rahmenvertrag, sowie §§ 6 und 7 der Richtlinien zum Datenträgeraustausch § 302 SGB V).
Wir bitten Sie deshalb - um sich und auch uns den erheblichen Arbeitsaufwand zu ersparen - künftig monatlich Leistungen für Versicherte der AOK Bayern nur noch eine Sammelrechnung zu erstellen.
Ist es möglich, die Rechnungen wie von der AOK gewünscht zusammenzufassen?
Bei einer stichprobenartigen Überprüfung in der Krankenkassenverwaltung war jeweils das gewünschte IK 10831400 als Kostenträger, Empf. Daten und Nutzer Daten angegeben.
Mit freundlichen Grüßen Bodo Meißner |
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Entwicklung
Deutschland
1962 Beiträge |
Gesendet am: - 16/06/2006 : 12:30:40
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Das Problem: In Bayern sind noch viele Versichertenkarten der AOK mit unterschiedlichen IK-Nummern im Umlauf. Jeder Landkreis hat seine ’eigene’ AOK mit eigenem Namen und eigener IK-Nummer. Das war marketingtechnisch erwünscht macht aber sonst offensichtlich Probleme, denn für jede IK der Versichertenkarte muss laut Technischer Anlagen eine eigene Rechnung erstellt werden. Damit automatisch alle Rezepte zu einer einzigen Rechnung zusammengefasst werden, gibt die AOK Bayern seit 2005 nur noch Versichertenkarten mit der einer einheitlichen IK-Nummer heraus.
Laut Frau Meier von der AOK – Abrechnungsstelle Schwandorf wäre das Benutzen der IK-Nummer 108310400 statt der IK der Versichertenkarte bei der Rezepterfassung aus Ihrer Sicht wünschenswert, die Verwendung der IK der Versichertenkarte und damit das Erstellen mehrere Rechnungen aber auf keinen Fall falsch.
Leider ist in der aktuellen Kostenträgerdatei die IK-Nummer 108310400 nicht als IK – einer Versichertenkarte gekennzeichnet. Bis zu einer entsprechende Änderung der Kostenträgerdatei raten wir dringend von der Verwendung der 108310400 als IK der Versichertenkarte ab. Frau Meier konnte mir einen Zeitrahmen für die Änderung der Kostenträgerdatei nicht mitteilen. |
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bomm
87 Beiträge |
Gesendet am: - 16/06/2006 : 15:02:20
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Zitat: Original erstellt von: Entwicklung
denn für jede IK der Versichertenkarte muss laut Technischer Anlagen eine eigene Rechnung erstellt werden.
Die AOK schreibt, man solle "eine Sammelrechnung pro Kostenträger" erstellen.
Welche Bedeutung haben die Felder "Kostenträger", "Empfänger Daten" und "Nutzer Daten" in der Krankenkassenverwaltung im Vergleich zu dem in der Karte eingetragenen IK?
Beispiel: Bei AOK Garmisch-P.-Weilheim ist als IK 108516453 und für die drei o.g. Felder jeweils 108310400, also das von der AOK gewünschte einheitliche IK.
Wäre es möglich, Sammelrechnungen jeweils für alle Kassen mit gleichem Kostenträger-Feld zu erstellen?
Oder würde das bei anderen Kassen Probleme bereiten? Würde sich beispielsweise die Barmer beschweren, wenn man dort genauso verfährt, d.h. eine Sammelrechnung für den angegebenen einheitlichen Kostenträger?
Zitat:
Leider ist in der aktuellen Kostenträgerdatei die IK-Nummer 108310400 nicht als IK #32;#150; einer Versichertenkarte gekennzeichnet. Bis zu einer entsprechende Änderung der Kostenträgerdatei raten wir dringend von der Verwendung der 108310400 als IK der Versichertenkarte ab. Frau Meier konnte mir einen Zeitrahmen für die Änderung der Kostenträgerdatei nicht mitteilen.
Diese Erklärung verstehe ich nicht.
Ich kann nur feststellen, daß die AOK verschiedene IK auf den Karten verwendet, u.a. auch das gewünschte einheitliche IK, und daß scheinbar allen diesen IK das gewünschte IK als Kostenträger zugeordnet ist.
Der Mitarbeiter des AOK-Abrechnungszentrums schlägt vor, die Heilmittelerbringer sollten bei der Erfassung das auf der Verordnung angegebene IK durch das einheitliche IK ersetzen.
Bodo Meißner |
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Entwicklung
Deutschland
1962 Beiträge |
Gesendet am: - 16/06/2006 : 19:21:55
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1. Begriffserklärung Zitat: Welche Bedeutung haben die Felder "Kostenträger", "Empfänger Daten" und "Nutzer Daten" in der Krankenkassenverwaltung im Vergleich zu dem in der Karte eingetragenen IK?
IK der Versichertenkarte= Die IK – Nummer die auf der Verordnung / Versichertenkarte steht. Je IK muss gemäß § 6 Satz 2 der Technischen Anlagen eine Rechnung erstellt werden. Diese IK - Nummer wird als Kassennummer in der Patientenverwaltung und in Rezeptverwaltung erfasst.
Kostenträger = Die Stelle die die Rechnung bezahlt.
Empfänger Daten = Die Stelle die die Daten annimmt. Beispiel: Die Daten für die DAK werden von T-System angenommen und gebündelt an die DAK weitergereicht.
Nutzer Daten = Die Stelle die die Daten entschlüsseln = lesen kann. In der Regel findet hier die Rechnungsprüfung statt. Beispiel: T-System liefert die gesammelten verschlüsselten Daten an das DAK Arznei- und Heilmittel-Fachzentrum in Bremen.
2. Ihr Beispiel:Zitat: Bei AOK Garmisch-P.-Weilheim ist als IK 108516453 und für die drei o.g. Felder jeweils 108310400, also das von der AOK gewünschte einheitliche IK
Ich nehme mal an, auf der Versichertenkarte steht Garmisch-P.-Weilheim/IK 8516453. Nun möchte die AOK in Bayern aber, dass Sie bei der Rezepterfassung nicht wie vorgeschrieben die IK von Garmisch-P.-Weilheim eingeben, sondern eben (10)8310400, also die IK des Kostenträgers.
Zitat: Ich kann nur feststellen, daß die AOK verschiedene IK auf den Karten verwendet, u.a. auch das gewünschte einheitliche IK, und daß scheinbar allen diesen IK das gewünschte IK als Kostenträger zugeordnet ist.
Das ist zweifelsohne richtig. Das Problem ist: Es muss NICHT je Kostenträger, sondern je IK der Versichertenkarte eine Rechnung erstellt werden. Wenn Sie also einen Patienten aus Bad Tölz (IK 8516420) und einen Garmisch-P.-Weilheim (IK 8516453) haben, so gibt es zwei Rechnungen an die AOK Bayern DAV (das ist in beiden Fällen der Kostenträger). Das hört sich seltsam an, ist aber gemäß Richtlinien so.
Hintergrund: Bei manchen Krankenkassen werden unterschiedliche IK - Nummern der Versichertenkarte für unterschiedliche Kostenstellen genutzt. Solche Kassen sind natürlich “not amused“, wenn Sie einfach eine Rechnung je Kostenträger erstellen.
Zitat:
Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301 a SGB V) ....
§ 6 Satz 2 Die Inhalte für die Gesamtrechnung (Abrechnung je Leistungserbringer je Institutionskennzeichen der Krankenkasse von der Krankenversichertenkarte bzw. von der ärztlichen Verordnung) nach § 2 Absatz 1 Buchstabe e) sind der Technischen Anlage (SLGA) in Verbindung mit den Schlüsselverzeichnissen der Anlage 3 zu entnehmen und entsprechend der Technischen Anlage zu übermitteln. ....
Den gesamten Richtlinientext findet man hier: https://www.datenaustausch.de/lev/tp5/upload_vertraege/Ri-Text_151203.pdf
Anmerkung: Der Begriff Sammelrechnung wurde von der AOK in diesem Zusammenhang falsch benutzt. Nach § 6 Satz 3 bedeutet eine Sammelrechnung die Zusammenfassung mehrerer Gesamtrechnungen von verschiedenen Leistungserbringern. Diese Art der Rechnungsstellung ist für Abrechnungsfirmen gedacht.
Zitat:
Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs.....
§ 6 Satz 3 Die Inhalte für die Sammelrechnung (obligat für Abrechnungsstelle mit Inkassovollmacht: Zusammenfassung der Gesamtrechnungen je Kostenträger) nach § 2 Abs. 1 Buchstabe e) sind der Technischen Anlage (SLGA) in Verbindung mit den Schlüsselverzeichnissen der Anlage 3 zu entnehmen und entsprechend der Technischen Anlage zu übermitteln.
.... Den gesamten Richtlinientext findet man hier: https://www.datenaustausch.de/lev/tp5/upload_vertraege/Ri-Text_151203.pdf
Zusammenfassung: Die AOK kämpft mit den Tücken der Technischen Anlagen. Sie möchte von jedem Leistungserbringer nur eine Rechnung im Monat. Das kann eigentlich nur durch Austausch aller Versichertenkarten erreicht werden. Der Aufwand ist für das Ziel und die damit verbundenen möglichen Einsparungen gigantisch. Daher werden die Karten bei Ablauf oder Umzug ausgetauscht. Es wird also noch 5 Jahre dauern, bis dieses Problem endgültig vom Tisch ist. Um die Sache zu beschleunigen, versucht das Dienstleistungszentrum Heilmittel der AOK Bayern die Leistungserbringer zu bewegen bei der Rezepterfassung statt der eigentlichen IK der Versichertenkarte die IK (10)8310400 zu benutzen. Leider hat die AOK aus Unkenntnis der Technischen Anlage den Begriff Kostenträger missverständlich benutzt.
Meine Meinung: Da nur mit der sturen Befolgung der Technischen Anlagen ein reibungsloser Datenträgeraustausch gewährleistet ist, finde ich das Ansinnen der AOK eher bedenklich, macht es doch die eigene Abrechnung von undokumentierten Spezialwissen abhängig.
Achtung: Für alle die der AOK entgegenkommen wollen: Bitte warten Sie bis die AOK den Fehler in der Kostenträgerdatei beseitigt hat. Möglicherweise können Sie vorher die Rezepte nicht zur Abrechung frei geben da die Verknüpfungspartner fehlen. |
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