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 Rechnungsdatum nicht aktuelles Druckdatum
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Ines Beger

95 Beiträge

Gesendet am: - 18/04/2014 :  12:27:32  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Ines Beger's Homepage
Bei Erstellung der Anteilsrechnung kommt nicht automatisch das aktuelle Datum. Wie kann ich das einstellen?

Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 19/04/2014 :  11:58:42  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
In der Rezeptmaske auf Schnelldruck Anteilrechnung öffnet sich Anteilsrechnung drucken.
Vor dem ersten Drucken kannst Du rechts das Druckdatum eingeben.


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bernhardb

Germany
45 Beiträge

Gesendet am: - 20/04/2014 :  19:46:19  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Das Druckdatum kann zwar auf das aktuelle Datum angepasst werden, die Rechnung wird aber unter dem ursprünglichen Datum abgespeichert. Deshalb funktioniert u. U. auch das Duplikat nicht.
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Ines Beger

95 Beiträge

Gesendet am: - 22/04/2014 :  10:20:43  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Ines Beger's Homepage
Das finde ich umständlich, wenn ich immer erst das Druckdatum aktualisieren muss.
Das Rezept wird bei uns spätestens zur ersten Behandlung eingegeben. Und am Schluss kassieren wir oder geben eine Rechnung mit. Da kann manchmal viel Zeit vergehen, so dass das vorgegebene Datum, bis wann die Überweisung zu erfolgen hat, schon längst in der Vergangenheit liegt. Und darauf hin hab ich schon böse Briefe vom Patienten bekommen, dass wir mal unsere Rechnungsstellung überarbeiten sollen.
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Hotline

Deutschland
1894 Beiträge

Gesendet am: - 24/04/2014 :  11:15:23  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage
Wenn ein Rezept angelegt wird welches Zuzahlungspflichtig ist, entsteht mit der Anlage des Rezeptes der offene Posten in der Buchhaltung. Um einen offenen Posten erzeugen zu können, muß zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rechnungsnummer vergeben werden. Dies sollte einleuchtend sein.

Wenn zum späteren Zeitpunkt als zum Rezeptanlagedatum die Rechnung gedruckt wird, wird natürlich als Rechnungdatum das Datum der Anlage der Rechnung (des offenen Postens) vorgeschlagen.

Soweit ist das technisch und buchhalterisch korrekt.

Da wir jedoch Kunden haben die anderer Meinung sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, beim Drucken der Anteilsrechnung ein anderes Druckdatum anzugeben. Dies wird dann als "Rechnungsdatum" auf den Ausdruck übernommen. Beachten Sie jedoch, hierbei wird nicht das Buchungsdatum des offenen Postens angepasst.

Da beim Wiederholen des Rechnungsdrucks eine abgespeicherte Datei verwendet wird, ist auf dieser das gleich Druck bzw. Rechnungsdatum zu finden wie auf dem ursprünglichen Ausdruck.
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 24/04/2014 :  14:05:49  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage
Vor der 2012-Version war das allerdings noch anders: da wurde tatsächlich das Druckdatum als Rechnungsdatum von Adad gesetzt. Erst seit der 2012-Version ist es anders (war auch schon mehrfach Thema im Forum). Also ich fände es auch besser, wenn das tatsächliche Druckdatum als Rechnungsdatum übernommen würde, denn in der Regel zahlen die Patienten die Rezeptgebühren am Ende der Behandlungsserie und dann ist das Anlagedatum des Rezeptes schon soweit in der Vergangenheit, dass das Zahlungsziel schon weit überschritten ist...Und selbst wenn man dran denkt, beim Ausdrucken der Rechnung das Datum noch zu ändern, so werden die Mahnfristen noch immer nach dem Anlagedatum des Rezeptes berechnet, was das Mahnen bisher äußerst umständlich machte (erst nachschauen, wann denn tatsächlich die Rechnung gedruckt wurde, bevor man einen Patienten zu früh anmahnt. Außerdem verweist der Mahntext dann auf das Anlagedatum des Rezeptes, was weder mit dem Ausstellungsdatum noch mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt und auch immer wieder zu Irritationen von Seiten der Patienten führt...)
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derrick-harry

170 Beiträge

Gesendet am: - 28/04/2014 :  14:07:36  Profil ansehen
Ich bin genau der selben Meinung wie TFZ und wünschte mir auch die alten Zeiten zurück!

Es geht voran...
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mechanicus

Germany
1867 Beiträge

Gesendet am: - 28/04/2014 :  21:39:50  Profil ansehen
Zitat:
Ersterfassung durch Hotline

Wenn ein Rezept angelegt wird welches Zuzahlungspflichtig ist, entsteht mit der Anlage des Rezeptes der offene Posten in der Buchhaltung.(...)
Soweit ist das technisch und buchhalterisch korrekt.(...)

Nicht ganz. Ein Offener Posten entsteht buchhalterisch erst mit Erstellen der Rechnung. Rechnungsgrundlage ist die zugrunde gelegte Leistung. Nicht durcheinander bringen! ;-)

Wenn ein Handwerker das Dach deckt, wird ja nicht bei der ersten Dachziegelverlegung ein OP erzeugt. Erst mit Erstellung der Abschlagrechnung findet das statt.
Ist die Arbeit beendet, wird nicht allein durch diese Tatsache ein OP generiert, sondern erst mit Erstellung der Schlussrechnung.

Klar, einsichtig und nachvollziehbar. Nur eben nicht bei einer großen Softwarefirma in Rosenheim. :-))
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Hotline

Deutschland
1894 Beiträge

Gesendet am: - 30/04/2014 :  12:42:58  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage
Zitat:
mechanicus
Ein Offener Posten entsteht buchhalterisch erst mit Erstellen der Rechnung


Genau hier liegt aber das Problem. Alle Kunden wollen einen offenen Posten für die Zuzahlung haben und den gibt es halt nur dann wenn eine Rechnung erzeugt wird.

Mit Zustimmung "aller" Kunden, können wir natürlich darauf reagieren und zukünftig den OP im Rezept erst nach tatsächlicher Rechnungsstellung anzeigen. Dann wäre das für alle eindeutig das eine Rechnung geschrieben wurde und diese offen ist.

Solange diese schriftliche Zustimmungen per Fax nicht bei uns eingegangen sind betrachten wir an dieser Stelle das Thema als erledigt und schließend diesen Beitrag.
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