Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
Gesendet am: - 27/06/2006 : 13:43:47
|
Vermutlich meinen Sie die Gebühr für Mahnungen welche unter den offenen Posten - Einstellungen zu definieren ist.
In diesen Einstellungen gibt es die Möglichkeit sowohl für Privat- wie für Kassenrechnungen getrennte Mahngebühren anzugeben. Haben Sie dies beachtet ?
Kontrollieren Sie ggf. ob Sie eine Kopie der Druckvorlage erstellt haben, wenn ja, verwenden Sie zum Ausdrucken probehalber das von Ridler Datentechnik gelieferte Original.
Hinweis: Auch wenn Mahngebühren auf der Mahnung ausgewiesen werden, ändert sich nicht der offene Posten. Sofern eine angemahnte Rechnung inkl. der Mahngebühr bezahlt wurde, muß der Restbetrag manuell verbucht werden. |
|
|