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Hand und Herz
411 Beiträge |
Gesendet am: - 19/05/2014 : 10:39:09
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Hallo zusammen, das Problem ist, wenn man einzelne Behandlungen direkt am Behandlungstag bezahlen möchte und dafür z.B. ein 10er Rezept KG unter der Rezeptmaske angelegt hat.
Ich kann dieses erst verbuchen, wenn das komplette Rezept abgerechnet wird. Da ich aber nicht immer weiß, wann die weiteren Behandlungen statt finden, ist dies ein Problem.
Schön wäre, wenn man ein komplettes Rezept anlegt und dann die einzelnen Termine bar am Behandlungstag buchen könnte- ein Quittung jeweils dann auch ausstellt- und zum Schluß eine ges. Rechnung, auf der die einzelnen Buchungstage drauf stehen.
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mechanicus
Germany
1867 Beiträge |
Gesendet am: - 20/05/2014 : 13:27:35
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Privat oder die Zuzahlung beim Kassenrezept? Letzteres macht keinen Sinn und beim Privatrezept buchst Du einfach den Block mit 10x in die OP und machst dort pro Behandlung eine Teilzahlung auf den OP. |
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uhs-physio
72 Beiträge |
Gesendet am: - 15/07/2014 : 22:39:29
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Hallo Mechanicus, kannst Du das "Privatrezept buchst Du einfach den Block mit 10x in die OP und machst dort pro Behandlung eine Teilzahlung auf den OP" etwas genauer erklären? Wäre Dir sehr dankbar.
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Harald.Meier
13 Beiträge |
Gesendet am: - 16/07/2014 : 13:38:44
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Zitat: beim Privatrezept buchst Du einfach den Block mit 10x in die OP und machst dort pro Behandlung eine Teilzahlung auf den OP.
Wenn man so vorgehen würde, würde dazu ein OP benötigt, denn nur dann können Teilzahlungen vorgenommen werden. Mit der reinen Anlage des Privatrezeptes ist ja noch kein OP vorhanden.
Zitat: Quittung jeweils dann auch ausstellt- und zum Schluß eine ges. Rechnung
Überlege doch mal, da eine Quittung wie eine Rechnung ist, benötigst Du dafür eine Rechnungsnummer. Und die bekommst Du nur wenn Du eine Rechnung schreibst.
Leider mußte ich kürzlich mehrfach meinen Zahnarzt aufsuchen. Dieser hat mir beim erste Besuch weitere fünf Termine gemacht, bezahlen mußte ich jedoch jedesmal nach Leistung der Behandlung sofort Cash und logischerweise hab ich dafür auch jedesmal eine Rechnung erhalten.
Ich denke also, wenn ich einen Patienten habe der 10x kommen will, schön und gut. Beim ersten mal mache ich also weitere 9 Termine aus, lege ein Privatrezept mit einer Behandlung an und drucke ihm die Rechnung sobald wir fertig sind aus. Je nachdem wen ich behandle, darf er dann die Rechnung überweisen. Ansonsten ist Cash angesagt. Beim nächsten Besuch lege ich dann eine neues Rezept an und schreibe eben wieder eine Rechnung. |
Geändert durch - Harald.Meier am 16/07/2014 13:39:23 |
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mechanicus
Germany
1867 Beiträge |
Gesendet am: - 16/07/2014 : 14:34:17
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Zitat: Ersterfassung durch uhs-physio
Hallo Mechanicus, kannst Du das "Privatrezept buchst Du einfach den Block mit 10x in die OP und machst dort pro Behandlung eine Teilzahlung auf den OP" etwas genauer erklären? Wäre Dir sehr dankbar.
Ich bin davon ausgegangen, dass es sich nicht um ein "normales" Privatrezept handelt, welches der Patient nach Rechnungsstellung innerhalb der gewährten Zahlungsfrist von seiner Krankenkasse erstattet bekommt und diese Zahlung dann an die Praxis weiterleitet. Hier macht eine Vorleistung des Patienten i.d.R. keinen Sinn und kommt eigentlich auch nicht vor.
Sinn macht das also nur bei einem Patienten, der einen Block von 10 Behandlungen ohne Rezept "bucht" und auf Abruf behandelt werden möchte.
Dazu könnte man einen Gutschein mit 10 Behandlungen anlegen, der dann auch in den OP's erscheint und pro Behandlung darauf eine Teilzahlung tätigen. |
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