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 Rezeptausstellung ab 01.07.14
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 12/06/2014 :  09:03:16  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Würde gerne wissen ob Ihr auch von Euren Verbänden die Info erhalten habt, wie in Zukunft die Rezepte, in Bezug auf den ICD-10-Code, ausgestellt sein müssen. Wir müssen als Physios noch mehr überprüfen !!! Wie findet ihr dies ? Hätte gerne mal ein paar Meinungen, da mich dieses Thema ziemlich aufregt. Ich frage mich langsam, wann man den Patienten noch behandeln soll ?Grüße

Entwicklung

Deutschland
1961 Beiträge

Gesendet am: - 12/06/2014 :  09:27:06  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Nach meinem Kenntnisstand ersetzt der ICD – 10 Code, weitgehend, den in epischer Form verfassten Diagnosetext.

Mit anderen Worten die Diagnose wird eindeutig kodiert in der Form des ICD 10 GM Codes vom Arzt angegeben. Eine Klartext – Diagnose entfällt i.d.R. ersatzlos. Eine Prüfung auf was auch immer ist, meines Wissens, derzeit nicht vorgesehen.
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 12/06/2014 :  14:59:37  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage  Antwort mit Zitat
Ab 01.07.2014 wird es auf jeden Fall verpflichtend, dass mindestens ein ICD-Code auf dem Rezept unterhalb des Indikationsschlüssels vom Arzt eingetragen werden muss. Eine Klartext-Diagnose ist dann nicht mehr notwendig, bzw. die ggf. noch zusätzlich aufgeführte(n) Diagnose(n) muss nicht mit dem ICD-10-Code übereinstimmen (könnten z.B. nur ergänzende Hinweise für den PT sein). So weit ich informiert bin, weiß eigentlich keiner, wie die Kassen verfahren werden, wenn der ICD-10-Code fehlen sollte oder vielleicht gar nicht zum Indikationsschlüssel passt (da sehe ich auch schon jede Menge Probleme auf uns zu kommen...). Aber da wir ja alle genügend Erfahrungen mit der Absetzungsmoral verschiedener KK haben, kommen wir wahrscheinlich nicht umhin, solche unvollständig oder fehlerhaft ausgestellten Rezepte korrigieren zu lassen, was natürlich den ohnehin schon enorm hohen Verwaltungsaufwand für die Rezeptprüfung noch mehr in die Höhe schraubt. Verschärfend kommt ja auch noch hinzu, dass bei der Datenübermittlung ja wirklich alle aufgeführten ICD-10-Codes mit übermittelt werden müssen, obwohl es heißt, dass nur der erste aufgeführte Code therapierelevant ist. Was die Krankenkassen mit den ganzen Codes machen wollen, ist mir schleierhaft, außer dass es natürlich mal wieder ein schöner Absetzungsgrund ist, wenn ein Code nicht mit übermittelt worden sein sollte...
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