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Physio-BuK
2 Beiträge |
Gesendet am: - 02/07/2015 : 20:09:43
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Hallo,
Wir sind noch in den Anfängen (3.Monat selbstständig) und benutzen zwar Adad95 in unserer Praxis als Software, rechnen aber über ein Abrechnungsbüro ab. Nun stellt sich die Frage, wie wir mit den fertigen Rezepten verfahren sollen: Einfach als abgerechnet kennzeichnen? Woher wissen wir, was uns die Rezepte einbringen bzw. was wir vom Abrechnungszentrum erwarten können und welche Rezepte in die Abrechnung gegangen sind(außer von Hand aufschreiben)? Oder als Kassenrechnung eintragen und dann buche ich sie aus den offenen Posten aus, wenn das Geld von der Abrechnungsstelle eingegangen ist, um alles zu aktualisieren? Da aber die Abrechnungsstelle bezahlt werden will, kriegen wir ja nicht den vollen Wert der Rezeptabrechnung, sprich, in den Adad offenen Posten machen wir eigentlich ein Minus...
Wir sind ein wenig ratlos und leider konnte uns bei dem Problem auch die Servicehotline nicht helfen. Wie verfahrt ihr damit? Für Antworten wären wir dankbar.
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peter_bouchette
Deutschland
6 Beiträge |
Gesendet am: - 03/07/2015 : 15:09:55
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Hallo Ihr habt schon für ADAD Geld bezahlt, dann würde ich mir die Gebühren für die Abrechungsstelle ersparen. Die Krankenkassen sind in der Regel pünktliche Zahler. ADAD bietet bei der Probeabrechnung schon einen genauen Überblick über den Rezeptwert und nach dem Zahlungseingang ist ein Buchungsvorgang wirklich nur noch ein klick. Traut Euch |
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SebastianKlien
Germany
583 Beiträge |
Gesendet am: - 07/07/2015 : 06:22:25
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Den kann ich mich nur anschließen... Selbst abrechnen ist mit adad leicht und komfortabel. Alles Andere macht keinen Sinn.. Traut euch ruhig
Sebastian Klien |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 09/07/2015 : 11:31:45
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Selbstabrechnung ist wirklich empfehlenswert. Wenn aber aus anderen Gründen nicht erwünscht (Vertragsbindung etc), geht es am einfachsten so:
1.) Rezepte zur Abrechnung prüfen, eventuell bedrucken und zur Abrechnung überstellen ("Rezept freigeben") 2.) Mit der "Proberechnung §302 Kassen" verschaffst Du Dir einen Überblick. 3.) Mit der "Kassenrechnung §302 erstellen" rechnest Du die Rezepte (fiktiv) ab. Keine Häkchen bei "DTA erzeugen" und "DTA per E-Mail"! 4.) Rezepte zum Abrechnungszentrum schicken.
Ich hatte das damals alles in den pdf-Drucker gegeben und die Rechnungen als pdf-Datei abgespeichert. |
Geändert durch - mechanicus am 09/07/2015 13:22:14 |
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TFZ
367 Beiträge |
Gesendet am: - 09/07/2015 : 11:40:43
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Und die Gebühr vom Abrechnungszentrum kannst du ja als Ausgabe in der Buchhaltung buchen, damit das Endergebnis stimmt. Auf dem Beleg des Abrechnungszentrum müsste der Betrag separat ausgewiesen sein. |
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Physio-BuK
2 Beiträge |
Gesendet am: - 15/07/2015 : 17:26:09
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Vielen Dank an mechanicus und TFZ für die hilfreichen Beiträge mit diesen konstruktiven Beiträgen können wir doch mal arbeiten |
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Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
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Thema |
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