mechanicus
Germany
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Gesendet am: - 26/07/2015 : 11:42:42
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Es muss unterschieden werden zwischen einer Buchführung nach vereinbarten Entgelten (Bilanz) und einer nach vereinnahmten Entgelten (EÜR).
Bei der Bilanz wird bei einer Rechnungserstellung an den Patienten die Erlösbuchung bereits bei Rechnungserstellung getätigt: Offene Posten an Erlöskonto
Bei Bezahlung der Rechnung z.B. per Banküberweisung dann die erlösneutrale Buchung: Bank an Offene Posten
Bei der EÜR haben die OP's nur Notizzettelfunktion. Nach der Rechnungserstellung wird der offene Rechnungsbetrag in den OP's notiert (ohne Gegenbuchung!)
Erst bei Bezahlung der Rechnung findet die Erlösbuchung Bank an Erlöskonto statt und der betreffende OP wird gelöscht (ebenfalls ohne Gegenbuchung).
Bei der EÜR werden die Buchungen stets auf einem Bestandskonto (z.B. Kasse, Bank, Anlagekonto) gegengebuch.
Deshalb ist hier auch nur auf die Zahlung abzustellen, nicht auf den Rechnungsbetrag.
Anmerkung: Buchungssatz ist immer Soll an Haben |
Geändert durch - mechanicus am 26/07/2015 14:06:34 |
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