Autor |
Thema  |
|
Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 02/09/2015 : 10:41:41
|
Hallo Es ist leider bisher schon mal geschehen, dass bereits abgerechnete Kassenrezepte durch eigenen Fehler wieder in "Arbeit" zurück versetzt wurden. Das Einzige was dann möglich ist, ist das Rezept als "Abgerechnet" zu kennzeichnen. Es ist nun aber die Zuordnung zu der bereits gestellten Rechnung verloren gegangen.
Um den Fehler zu heilen, kann natürlich die Datensicherung des Vortages eingespielt werden, dann sind aber die Eingaben wie z.B. Termine und Rezepte verloren, die am "Fehlertag" eingeben wurden. Gerade die vergebenen Behandlungstermine sind dann kaum noch wieder herzustellen und das Chaos,wenn die Patienten zu den vergebenen Terminen kommen, ist sicher. Es wäre doch sehr hilfreich, wenn manuell wieder die Zuordnung zur richtigen Rechnung hergestellt werden könnte.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser |
|
Entwicklung
Deutschland
1978 Beiträge |
Gesendet am: - 02/09/2015 : 13:10:00
|
Da beim Stornieren ja auch die Buchhaltung durch Gegenbuchungen aktualisiert wird, ist ein Einfaches setzen einer Rechnungsnummer nicht möglich.
Die einzige die mir einfällt, statt einer Sicherheitsabfrage die mit klick zu beantworten ist eine Passwortabfrage die dann der Benutzer eintippen muss.
|
 |
|
Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 03/09/2015 : 12:37:09
|
Es würde dort; wo die Rechnungnummer normalerweise steht; reichen, das dort die manuell eingebene "alte" Rechnungsnummer mit der Anmerkung "nicht gebucht" oder ähnliches steht. Wichtig ist allein die Nachvollziehbarkeit dieses Vorgangs. Eine neue Buchung oder Änderung ist meiner Meinung nach gar nicht erforderlich. Wenn das FiAmt bei einer Prüfung nachvollziehen kann was geschehen ist, ist alles ok.
Die Eingabe des Benutzerpasswortes ist mit Sicherheit eine gute Idee. Oder in der Rechtevergabe dies für jeden User mit einbauen, denn das "wieder in Arbeit versetzen" eines bereits abgerechneten Rezeptes soll nur der wirklich Verantwortliche machen dürfen. Das ist für die normale Rezepteinabe nicht erforderlich.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser |
Geändert durch - Pit am 06/09/2015 21:15:01 |
 |
|
mechanicus
Germany
1980 Beiträge |
Gesendet am: - 08/09/2015 : 08:54:00
|
Dieser Sachverhalt stellt sich bei Rechnungskürzungen. Wenn z.B. die Verordnung fälschlicherweise als zuzahlungsbefreit abgerechnet wurde, muss sie wieder "in Arbeit" versetzt werden, um die Zuzahlungsrechnung für den Patienten zu drucken.
Die Zuordnung zur vorherigen Kassenrechnung kann man natürlich auch in die Memo schreiben, schön wäre aber eine Freitexteingabemöglichkeit für die Kennzeichnung als "abgerechnet".
Eine Passworteingabe erachte ich als überflüssig. Einerseits kann man mit der Rechtevergabe diese Befugnis einschränken, andererseits muss man, wenn man über Rechte verfügt, sich auch klarmachen, wie man mit den Rechten verantwortungsvoll umgeht. |
 |
|
Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 08/09/2015 : 12:42:32
|
Ja, wenn man die Rechte hat, muss man aufpassen. Aber bisher hat jeder, der Rezepte eingeben darf, auch die Rechte den Status eines Rezeptes zu verändern. Wenn das genauer in den Rechten definiert wird, wer was darf ist schon viel gewonnen. Dann bin ich es selbst der den Mist gebaut und nicht die Rezeptionsfachkraft!!
Bei Rechnungskürzungen wird das Rezept wieder in Arbeit versetzt und erneut abgerechnet - wenn es dann geht. In diesem Fall sind alle Buchungen und anzeigen der Rechnungsnummer beim Rezept korrekt. Das ist dann mit Absicht geschehen und kein Versehen.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser |
Geändert durch - Pit am 08/09/2015 13:01:24 |
 |
|
mechanicus
Germany
1980 Beiträge |
Gesendet am: - 08/09/2015 : 13:07:01
|
Zitat: Ersterfassung durch Pit
Aber bisher hat jeder, der Rezepte eingeben darf, auch die Rechte den Status eines Rezeptes zu verändern. Wenn das genauer in den Rechten definiert wird, wer was darf ist schon viel gewonnen.
In der Rechteverwaltung der Mitarbeiter kann das Recht "Rezepte freigeben" einzeln zugeteilt werden.
Zitat: Ersterfassung durch Pit
Bei Rechnungskürzungen wird das Rezept wieder in Arbeit versetzt und erneut abgerechnet - wenn es dann geht. In diesem Fall sind alle Buchungen und anzeigen der Rechnungsnummer beim Rezept korrekt.
Das kann nicht sein, weil eine einmal vergebene Rechnungsnummer für eine neue Aubrechnung nicht mehr zur Verfügung steht.
Rechnungskürzungen buche ich stets so, dass ich den tatsächlich gezahlten Rechnungsbetrag eingebe und auf dem betreffenden Erlöskonto verbuche. Den Restbetrag (Kürzungsbetrag) der selben Rechnung buche ich dann als Bezahlt auf dem Konto Forderungsverzicht. Dadurch sind keine komplizierten Manipulationen notwendig. |
Geändert durch - mechanicus am 08/09/2015 13:09:38 |
 |
|
Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 08/09/2015 : 13:30:01
|
Natürlich sind dann die Angaben korrekt. Mit der neuen Rechnungsnummer natürlich. Die Stornobuchung wurde automatisch erstellt und mit der neuen Rechnung ist auch eine neue korrekte Zuordnung vorhanden.
Nur wenn ich das Rezept nicht wieder erneut einreichen kann (was recht selten geschieht - mit einem freundlichem Telefonat mit der zuständigen Abrechnungstelle bei der Krankenkasse selbst wurde schon viel geheilt) ist das so richtig.
In der Rechtevergabe können diese diesbezüglichen Rechte vergeben werden: Patienten -Rezepte (F6) -- Rezepte freigeben -- Rezepte löschen
Aber das Recht zu ändern für ein bereits abgerechnetes Rezept wieder "in Arbeit" zu versetzten ist hier nicht vorhanden.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser |
Geändert durch - Pit am 08/09/2015 13:36:07 |
 |
|
|
Thema  |
|
|
|