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 Neueinreichung einer Verordnung
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Katja

16 Beiträge

Gesendet am: - 11/04/2016 :  18:39:33  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Katja's Homepage  Antwort mit Zitat
Hallo zusammen!
Ich habe es geschafft, meine erste eigenständige Abrechnung mit den Krankenkassen.
Hat eigentlich super funktioniert, das Geld ist bereits auf meinem Konto
Nun habe ich folgende Frage: Eine Kasse hat mir eine Rechnung gekürzt. Ich habe jetzt die Möglichkeit die eingereichte Verordnung (eine Kopie die ich von der Krankenkasse zurück bekommen habe) zu korrigieren und neu einzureichen. Wie mache ich das? Nur die korrigierte Verordnung per Post versenden oder muss ich noch eine neue Rechnung erstellen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!
Viele Grüße
Katja

mechanicus

Germany
1879 Beiträge

Gesendet am: - 11/04/2016 :  19:15:22  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Du brauchst nur die Korrektur per Post zu verschicken, die elektronische Rechnung haben die ja schon.
Ich lege das immer bei der nächsten Abrechnung bei.
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 12/04/2016 :  09:50:12  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo, ich habe die Erfahrung gemacht, dass man in Kopie auch das Absetzungsschreiben mitschicken sollte.Grüße
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mechanicus

Germany
1879 Beiträge

Gesendet am: - 12/04/2016 :  09:54:32  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ja, natürlich, hatte ich vorausgesetzt.
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casa_medendi

Germany
102 Beiträge

Gesendet am: - 13/04/2016 :  07:42:08  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche casa_medendi's Homepage  Antwort mit Zitat
Wir rufen meistens an und fragen nach. Oft reicht dann ein Fax an die Mitarbeiter am Telefon. Manchmal sogar bei Fällen, die man eigentlich nicht korrigieren darf.
Du kannst aber auch das Rezept wieder in arbeit versetzen und neu abrechnen.
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