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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 13/09/2016 : 17:40:16
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Hallo zusammen, diese Frage/Wunschänderung ist bestimmt hier schon mal im Forum gestellt worden, ich habe sie aber nicht gefunden. Könnte man nicht beim Rezept anlegen, nachdem man den ICD-Code eingegeben hat und Verordnung außerhalb des Regelfalls, einen Hinweis bekommen, ob diese Verordnung zu den Praxisbesonderheiten bzw. eine Langfristverordnung ist, die bei der eingegebenen Krankenkasse ein/kein Genehmigungsverfahren braucht. Dann müsste man nicht immer in den Listen einsehen. Vielen Dank für eine Antwort |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 14/09/2016 : 14:47:32
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Im Prinzip ginge das, aber der Arbeitsaufwand und die ständige notwendige Aktualisierung wären in Anbetracht der zu erwartenden (geringen) Nachfrage zu groß. Haftungsfragen und Ärger bei Rechnungskürzungen dürften für RD ebenfalls abschreckend sein. |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 26/09/2016 : 13:46:19
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Es gibt doch bestimmt von den gesetzl, KK eine zusammengefasste Tabelle, die man nur einpflegen muss. |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 26/09/2016 : 16:07:31
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Für die Infos Praxisbesonderheit / Langfristverordnung könnten Sie ja mal in den HMK – Check schauen. Dort werden diese Informationen angezeigt. Ob eine Krankenkasse ganz oder teilweise oder regional unterschiedlich auf eine Genehmigung verzichtet wird nicht zentral veröffentlicht. |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 10/10/2016 : 12:48:46
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Vielen Dank für den Hinweis, ich hatte jetzt erst entdeckt, dass man den HMK-Check auch weiter runter scrollen kann, wo der Hinweis zu Langfristverordnung/Praxisbesonderheiten steht. |
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