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casa_medendi
Germany
102 Beiträge |
Gesendet am: - 06/07/2017 : 14:45:41
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Seit dem Update lassen sich Zahnarztrezepte nicht mehr freigeben wenn kein Indikationsschlüssel angegeben ist. Wie macht ihr das jetzt bei älteren Zahnarztrezepten? Ich hab einfach einen fiktiven Schlüssel angegeben. Mal sehen was die Kassen dazu sagen..... |
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Jane
257 Beiträge |
Gesendet am: - 07/07/2017 : 09:01:49
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Ich habe den angegeben, der ab 01.07.17 gültig ist. mal schauen. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 08/07/2017 : 00:05:21
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Zitat: casa_medendi: Seit dem Update lassen sich Zahnarztrezepte nicht mehr freigeben wenn kein Indikationsschlüssel angegeben ist
Das wäre bei älteren Rezepten ein Programmfehler, weil Verordnungen, die vom Zahnarzt bereits vor dem Stichtag auf dem alten Muster 16 ausgestellt wurden, in jedem Fall auch über den 01.07.2017 hinaus ausgeführt und abgerechnet werden dürfen. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 08/07/2017 : 14:31:26
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Hab's eben auf meinem Testsystem überprüft, ist tatsächlich ein Programmfehler. Die Abfrage hätte nur unter der Bedingung, dass das Rezeptausstellungsdatum größer als 30.6. ist, stattfinden dürfen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:- RD korrigiert den Bug
- Mit dem Update warten, bis die alten Formulare abgerechnet sind
In der Abrechnung einen Indikationsschlüssel senden, der nicht vom Arzt auf dem Rezept vermerkt wurde, halte ich abrechnungstechnisch problematisch. Ich werde mit dem Update warten, bis die alten Formulare abgerechnet sind, dauert ja nicht mehr lange. |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 10/07/2017 : 09:32:35
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Ja das ist definitiv ein Bug.
Funktionierender Workaround: - In der Ärzteverwaltung beim betreffenden Arzt die Markierung Zahnarzt entfernen.
- Rezept freigeben (ohne Indikationsschlüssel).
- Zahnarztmarkierung erneut setzen.
Unnötig zu erwähnen, dass dieser Bug in der nächsten Version beseitigt ist. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 10/07/2017 : 15:16:59
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Zitat: Entwicklung:Zahnarztmarkierung erneut setzen.
Läuft damit die Abrechnung korrekt durch? Ich meine mich erinnern zu können, dass dort die Rezepte auch noch mal kontrolliert werden. |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 10/07/2017 : 16:16:31
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Ja hab ich durchgetestet.
Zitat: Ich meine mich erinnern zu können, dass dort die Rezepte auch noch mal kontrolliert werden.
Ein Rezept mit eingetragenem Indikationsschlüssel ist aber OK. Die Unterscheidung zwischen Arzt / Zahnarzt wird nicht nochmal gemacht. Es ist ja keine Sache der TA sondern nur als Eingabehilfe gedacht. Ach ja bevor die nächste Rückfrage kommt. Es gibt einen Indikationsschlüssel für „nicht vom Arzt angegeben“. Daher ist die Prüfung auf Inhalt >““ auch OK
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 10/07/2017 : 18:53:20
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Zitat: Entwicklung: Die Unterscheidung zwischen Arzt / Zahnarzt wird nicht nochmal gemacht. Es ist ja keine Sache der TA sondern nur als Eingabehilfe gedacht.
In der Popup-Mouseover Hilfe der Ärzteverwaltung heisst es beim Zahnarzt: Diese Information wird zur Abrechnung mit den Krankenkassen benötigt. Rezepte von Zahnärzten müssen im DTA gesondert gekennzeichnet sein.Zitat: Entwicklung: Es gibt einen Indikationsschlüssel für „nicht vom Arzt angegeben“.Daher ist die Prüfung auf Inhalt >““ auch OK
Das verstehe ich jetzt nicht. Dann wäre die neu eingebaute Prüfung bei den Zahnärzten ja überflüssig? |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 11/07/2017 : 09:32:48
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Zitat: In der Popup-Mouseover Hilfe der Ärzteverwaltung heisst es beim Zahnarzt: Diese Information wird zur Abrechnung mit den Krankenkassen benötigt. Rezepte von Zahnärzten müssen im DTA gesondert gekennzeichnet sein.
Deswegen ja auch Punkt 3: Zahnarztmarkierung erneut setzen.
Zitat: Das verstehe ich jetzt nicht. Dann wäre die neu eingebaute Prüfung bei den Zahnärzten ja überflüssig?
In Bezug auf die TA und dem DTA sicher, denn dort steht für den Indikationsschlüssel: 4 – Stellig, muss gefüllt sein. Für die Syntax - und Annahme - Prüfung könnte man auch das Feld mit XXXX füllen.
In Bezug auf die HMR macht es jedoch Sinn eine entsprechende Prüfung einzubauen. Ist bei der Freigabe dann eine andere Prüfungsebene. Es macht wenig Sinn alle Vorschriften der Rahmenverträge, der HMR und der TA in einem Prüfblock abzuhandeln. Es gibt da ein 3 – Stufiges Verfahren.
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 11/07/2017 : 13:29:45
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Vielen Dank! Verständlich und macht Sinn. |
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Thema |
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