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 Vertragszahnarzt- und Betriebstättensnummer
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 14/07/2017 :  17:31:44  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Die Betriebsstätten- und Arztnummer hatten im zahnärztlichen Bereich keine Relevanz.

Da die betreffenden Felder laut Technischer Anlage deshalb mit den Ziffern 9 aufzufüllen waren, nun meine Frage, ob sich da etwas mit der Einführung der HMR und der neuen Verordnungsvordrucke für Zahnärzte, die ja das Feld "Vertragszahnarzt-Nr." explizit enthalten, geändert hat.

Geändert durch - mechanicus am 14/07/2017 17:32:12

Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 17/07/2017 :  10:08:14  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Die TA hat sich insofern nicht geändert. Gibt der Zahnarzt seine Vertragszahnarztnummer an, so ist diese zu übermitteln.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 17/07/2017 :  16:44:53  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Die Übermittlung ist zwar in der TA vorgeschrieben, wurde beim Zahnarzt aber bisher nicht ausgewertet, weshalb es ausreichte, die Felder mit Neunen zu füllen.

Wird das Feld "Vertragszahnarzt-Nr." ab dem 1.7. nun (inhaltlich) ausgewertet oder wie bisher nur geprüft, ob es ausgefüllt ist?

Zumindest die Betriebsstättennummer wird sich neuerdings genauer angesehen:

Eine Mitarbeiterin hatte bei einem Zahnarzt die Betriebsstättennummer des Rezeptes ergänzt mit einer Null eingegeben, was die DAVOSO in ihrer Quittungsmail monierte:
Bei Verordnung durch einen Zahnarzt muß die Betriebstättennummer 999999999 sein.
RechnungsNr: 111700583:0 - SegmentNr: 24 - Beleg: 5900 -
Verordnungsbesonderheit: 1 - BSNR: 040040430

Edit:
Es wird neuerdings in den Quittungsmails von der DAVOSO darauf hingewiesen, dass die bisherige Dateiversion 9 im DTA ab dem 30.09.2017 nicht mehr angenommen wird.

Geändert durch - mechanicus am 17/07/2017 16:50:17
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Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 18/07/2017 :  08:52:32  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Wird das Feld "Vertragszahnarzt-Nr." ab dem 1.7. nun (inhaltlich) ausgewertet oder wie bisher nur geprüft, ob es ausgefüllt ist?
Ob einzelne Annahmestellen jetzt die BSNR und die Arztnummer auf Plausibilität prüfen entzieht sich unserer Kenntnis. Eine Nachfrage bei allen beteiligten Stellen wird vermutlich ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen.

Bei der beanstandeten Rechnung ist aber offensichtlich die BSNR 040040430 angegeben worden. Sollte diese Nummer tatsächlich auf dem Rezept angegeben worden sein sieht’s nach 40 € Extrabonus aus. Wenn nicht, Fehler berichtigen und nochmal hinschicken.

Da ich diese Fehlermeldung zum ersten Mal so konkret sehe, ist es möglich, dass wir bei der Freigabe zukünftig eine entsprechende Fehlermeldung schalten.

Zitat:
Es wird neuerdings in den Quittungsmails von der DAVOSO darauf hingewiesen, dass die bisherige Dateiversion 9 im DTA ab dem 30.09.2017 nicht mehr angenommen wird.
Inter-Forum, nicht aber Syntela, hat sogar an den ersten Tagen nach dem 1.7.17 mit genau dieser Begründung abgelehnt. Vermutlich hat Inter-Forum vergessen die die Meldung zu entfernen. Laut TA gilt aber folgendes:
Zitat:
Technische Anlage 1 Version 10, Stand 18.02.2016, anzuwenden ab 01.07.2017. Hinweis: Für die Technische Anlage 1 Version 9 Stand 15.09.2014 gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten, d.h. zum 01.10.2017 verliert diese ihre Gültigkeit. Daten werden ab diesem Datum nur noch im Format der Version 10 Stand 18.02.2016 angenommen. https://gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp


Wir haben bewusst nicht zum 1.7 zum Umschalten auf die neue TA gewählt. adad95 in der Version 2017.1.1050 hat am 15.7 automatisch(also ohne Update) auf die neue TA gewechselt. Alle die noch nicht mit der neuen Version arbeiten, sollten das Programm vor dem 1.10 updaten.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 19/07/2017 :  09:31:25  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Entwicklung:Bei der beanstandeten Rechnung ist aber offensichtlich die BSNR 040040430 angegeben worden. Sollte diese Nummer tatsächlich auf dem Rezept angegeben worden sein sieht’s nach 40 € Extrabonus aus.
Es handelte sich um ein Zahnarztrezept, bei welchem die tatsächliche BSN zur Auffüllung auf 9 Stellen am Ende mit einer "0" ergänzt wurde.
Auf Rückfrage bestätigte mir die DAVOSO, dass es sich nur um einen Warnhinweis handelte und eine diesbezügliche Rechnungskürzung nicht stattfinden würde.
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