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Thema |
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 17/08/2017 : 09:48:38
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Ich habe gerade eine Absetzung von der AOK Sachsen (über Abrechnungszentrum CCT Suhl) bei der die findigen Kollegen moniert haben, dass die Begründung für die Fristüberschreitung in der elektronischen Übermittlung nicht an dem jeweiligen Behandlungstag bei dem die Lücke war dranhängt. adad95 hängt wohl alle Begründungen gesammelt nach dem letzten Behandlungstag dran. Ich kann mir nicht vorstellen, dass RD das in adad95 anders macht als gefordert.
Wie sind denn Eure Erfahrungen diesbezüglich? |
Geändert durch - herrmanj am 17/08/2017 09:49:20 |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 17/08/2017 : 10:21:40
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Es ist richtig, dass in den Richtlinien vorgeschrieben wird, dass die Begründung MIT EINEM KÜRZEL ( K für Krankheit, U für Urlaub) zwischen den Daten des betreffenden Zeitraumes gehört. Wir sind in Westfalen-Lippe und die AOK hat bisher nicht gemeckert, dass die Begründung unten auf dem Rezept notiert wird. |
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Jane
257 Beiträge |
Gesendet am: - 17/08/2017 : 14:35:59
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Hallo ich rechne in Hessen ab und habe mir angewöhnt jede Fristüberschreitung z.B. wegen Krankenhausaufenthalt mit den genauen Daten von/bis sowohl in adad alsauch auf dem Rezept anzugeben. Bisher wurde es nie moniert. Auf der Rezeptrückseite makieren ich den Zeitraum der Fristüberschreitung mit einem Sternchen zwischen den beiden Terminen die es betrifft.
Wo das Programm die Begründung in der Datenübermittlung angibt, dazu müsste sich das Ridlerteam mal äußern. Grüße aus Hessen |
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Entwicklung
Deutschland
1962 Beiträge |
Gesendet am: - 17/08/2017 : 16:24:34
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Laut Technischen Anlage ist das Übermitteln der Begründung der Fristüberschreitung nicht erforderlich. Die Begründung der Fristüberschreitung wird schon immer im optionalen TXT übermittelt. Diese Regelung beruht auf einer Bitte des damaligen federführenden IKK – Bundesverbandes.
@herrmanj Bitte senden Sie uns per Mail eine Kopie der Ablehnung zu. Personenbezogene Daten werden nicht benötigt und sollten daher geschwärzt sein.
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 17/08/2017 : 20:07:45
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Die Absetzung wurde vorgenommen, da auf dem Papier-Rezept die Begründung fehlte. Mein Fehler. Man wollte mir daraufhin nicht mal erlauben einen Nachtrag zu stellen und knapp 200 € für 13x KG wären weg gewesen. Auf mein Argument hin, dass es ja elektronisch vorhanden wäre, sagte die Teamleiterin vom CCT, dass man das ja gar nicht sehen könnte weil die Begründung so weit unten steht. |
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Jane
257 Beiträge |
Gesendet am: - 18/08/2017 : 09:09:39
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Auf alle Fälle dran bleiben. Jede Aok hat eine Abt. die der Abrechnungsstelle übergeordnet ist und von dort die Voragben bekommt, wie vorzugehen ist. Für Hessen befindet sich diese z.B. in Dillenburg. Finde mal heraus wo sich die für die Aok Sachsen befindet. Ich habe bisher immer mit dieser entsprechenden Abt. zusammen eine Lösung gefunden, um mein Geld für geleistete Arbeit zu erhalten. Gruß |
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 18/08/2017 : 14:43:07
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Danke für die vielen Hinweise. |
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Thema |
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