Jetzt sind wir wieder beim Thema Buchhaltung. Wir geben alle Belege an das Steuerbüro weiter und die buchen die dann ein. Folglich sollten auch Storno´s zu drucken gehen.
Ich bin noch etwas unbeleckt beim Thema Buchhaltung, aber würde es nicht reichen die Rechnung in adad95 zu stornieren und auf die ursprüngliche Rechnung kommt groß mit BLOCKSCHRIFT "STORNIERT". Das wäre eindeutig und ich kann mir mit gesundem Meschenverstand nicht vorstellen was es daran zu monieren geben könnte. Frag mal Deinen Steuerberater warum das nicht geht. Auf diese Art und Weise habe ich bei meinem schon einige "sinnfreie" Mehrarbeitsthemen loswerden können.
Zitat:Phybo: Jetzt sind wir wieder beim Thema Buchhaltung.
Ja, wie schnell sowas geht ... ;-) Bei der Größe Deiner Praxis könnte ich mir vorstellen, dass Du nicht buchführungspflichtig (keine Bilanzpflicht) und Ist-Versteuerer bist (d.h., Deine Aufzeichnungen basieren auf den tatsächlich eingenommene und nicht nach vereinbarten Entgelten).
Dann braucht eine Stornorechnung nicht gebucht werden, weil ja kein Geldfluss stattgefunden hat. Hätte Dein Steuerberater eigentlich wissen müssen.