Hallo, bei der Anlage einer neuen Verordnung durch Kopieren der letzden Verordnung wird im Bereich " Verordnung nach Maßgabe des Kataloes" grundsätzlich das Feld Verordnung außerhalb des Regelfalls belegt. Nach dem Kopieren einer Verordnung ist es jedoch meist eine Folgeverordnung die eingegeben werden soll. Darüber hinaus gibt es in einigen Heilmittelbereichen gem. Heilmittelrichtlinie keine Verordnung ausserhalb des Regelfalls.
Eine Vorbelegung mit " Folgeverordnung" würde die ständige Änderung ersparen.