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 falscher offener Posten nach Termin n. abgesagt
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Hand und Herz

413 Beiträge

Gesendet am: - 12/03/2019 :  13:59:04  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Wenn ein Rezept angelegt worden ist, die Zuzahlung bezahlt ist und die Termine mit dem Rezept verbunden worden sind, nehmen wir den Termin bei zu später Absage des Termins: „Termin als versäumt kennzeichnen und für Ausfallrechnung vormerken – Leistungsanzahl im Rezept nicht ändern, Termin steht zur Planung wieder zur Verfügung“.
Wenn nun leider: „Termin als versäumt kennzeichnen und für Ausfallrechnung vormerken – Leistungsanzahl im Rezept verringern“ gewählt wurde, wird dadurch die Leistungsanzahl im Rezept verringert.
Dem Patienten steht aber trotz Terminversäumnis die Behandlung noch zu. Damit diese über das Rezept abgerechnet werden kann, wird im Rezept die Leistungsanzahl auf die verordnete Zahl wieder erhöht. Dadurch entsteht ein offener Posten ( Der Patient soll jetzt wieder eine Zuzahlung über 10% für die eine Leistung zahlen, die nachgetragen worden ist). Die Zuzahlung hat der Patient aber am Anfang bereits getätigt.

Wie soll ich nun diesen bereits offenen Posten richtig stornieren? Ist dieses nur über die Buchhaltung möglich?

Entwicklung

Deutschland
1962 Beiträge

Gesendet am: - 12/03/2019 :  15:23:31  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Vorgang 1
Es wurde bei schon bezahlter Zuzahlung die Anzahl der Behandlungen von 6 auf 5 reduziert.

Dadurch entsteht in der Buchhaltung ein Patientenguthaben über 10 % der Kosten einer Behandlung.

Vorgang 2
In einem gewissen zeitlichen Abstand wird Anzahl zurück auf 6 Behandlungen erhöht.

Dadurch entsteht in der Buchhaltung ein offener Posten über 10 % der Kosten einer Behandlung.

Lösung des Problems:
Sofern man dem Patienten das Guthaben noch nicht ausgezahlt hat, würde ich über “Belege buchen“ die Auszahlung des Patientenguthabens buchen und dann diesen Betrag mit der bestehenden offenen Forderung verrechnen. Damit ist der offene Posten ausgeglichen und kann daher in der Maske offene Posten als bezahlt verbucht werden.

Haben Sie dem Patienten das aus Vorgang 1 resultierende Patientenguthaben bereits ausgezahlt, so besteht der offene Posten zu Recht und müsste noch kassiert werden.
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Hand und Herz

413 Beiträge

Gesendet am: - 12/03/2019 :  17:36:04  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
"Sofern man dem Patienten das Guthaben noch nicht ausgezahlt hat, würde ich über “Belege buchen“ die Auszahlung des Patientenguthabens buchen und dann diesen Betrag mit der bestehenden offenen Forderung verrechnen."

>Danke Entwicklung für deine Antwort. Wie genau muß ich das auf welches Konto buchen, so dass eine vernünftige Verknüpfung zum Rezept besteht?

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Hand und Herz

413 Beiträge

Gesendet am: - 23/12/2019 :  18:26:11  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Aus aktuellem Anlass, wiederhole ich meine Frage. Auf welches Konto muß ich diese Buchung mit welchem Buchungstext durchführen.

Ich würde mir wünschen, dass man die Auswahl-Möglichkeit "Leistunganzahl im Rezept kürzen" unter Einstellungen als Praxisinhaber ausblenden könnte.

Gibt es irgendeine Praxis, die auch regelmäßig darüber stolpert? Nur weil ein Patient seinen Termin nicht wahrgenommen hat, steht ihm ja immer noch die letzte Behandlung zu.
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herrmanj

Germany
1080 Beiträge

Gesendet am: - 24/12/2019 :  13:14:00  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Uns würde es nicht stören, wenn es beim Löschen von Rezept-Terminen den Punkt Leistungsanzahl verringern nicht gäbe. Zu viele Nachteile für doch eher recht geringen Nutzen.

@Entwicklung: Gibt es denn den Nutzer noch, der sich dieses Feature mal gewünscht hatte?

Wäre doch ein schönes Weihnachtsgeschenk für schätzungsweise 95% der Nutzer.

Geändert durch - herrmanj am 24/12/2019 13:15:53
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