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 Druckvorlage Einforderung Kostenanteile
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 18/09/2019 :  11:22:54  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo habe gerade die neue Druckvorlage zur Eindorderung nicht gezahlter Kostenanteile benutzt.
Frage wie kann ich die Kopie der Druckvorlage so ändern, damit ich alles auf einer Seite habe. Zur Zeit druckt er eine Seite mit der Anschrift der KK und unserer Praxisanschrift und dann den Rest des Blattes leer, danach eine zweite Seite, auf der die benötigten Daten stehen.
Stehe gerade ein bisschen auf der Leitung.
Danke

mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 18/09/2019 :  12:03:15  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ist die Seitengröße (Programm und Drucker) richtig eingestellt?
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Hotline

Deutschland
1895 Beiträge

Gesendet am: - 18/09/2019 :  12:11:29  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage  Antwort mit Zitat
Mit der aktuellen Version wurde das von der Krankenkasse verlangte Formblatt in adad95 übernommen. Da leider auf diesem Formblatt seitens der Kasse keine Anschrift vorgesehen ist, haben wir ein Deckblatt erzeugt welches diese enthält.
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 18/09/2019 :  14:02:50  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Eigentlich eine gute Idee, leider aber Papierverschwendung.
Grüße
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 18/09/2019 :  14:32:00  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Das Porto kann auch höher werden, wenn durch diese 5g für ein normales DIN A4 Blatt die 20 oder 50 g Grenze der Postdienstleister gerissen wird.
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 18/09/2019 :  16:12:33  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Ich bedrucke einfach Vorder - und Rückseite. Wenn ich mehrere Rückforderungen bei einer Kasse habe drucke ich das Deckblatt nur 1x
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 19/09/2019 :  10:29:42  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Im Rahmen der Zuzahlungseinforderung an die KK erzeugt Adad eine neue
Kassenrechnung über den Gesamtbetrag mit Verordnungsbegleitschein.
Soll das so sein ?
Grüße
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 19/09/2019 :  10:39:34  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
P.S. in der Probeabrechnung taucht das ganze nicht auf nur in der Kassenabrechnung, mit neur Rg.Nr..
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 19/09/2019 :  11:56:33  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Problem gelöst, habe versehentlich am Pilottestverfahren teilgenommen.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 19/09/2019 :  14:03:51  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Das werden dann ja sicher geniale Testergebnisse.

Geändert durch - herrmanj am 19/09/2019 14:04:09
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Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 19/09/2019 :  16:28:36  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Jane:Im Rahmen der Zuzahlungseinforderung an die KK erzeugt Adad eine neue
Kassenrechnung über den Gesamtbetrag mit Verordnungsbegleitschein.
Soll das so sein ?
Ja, laut TA 12 schon:
…. Für die Rückforderung erstellt der Leistungserbringer eine neue Rechnung mit dem Verarbeitungskennzeichen '03'…… Basis für die neue Rechnung bildet inhaltlich die Erstrechnung (Verarbeitungskennzeichen '01') mit dem Unterschied, dass in der neuen Rechnung die Zuzahlung vom Rechnungsbetrag nicht abgesetzt wird…..

Quelle TA 12 Seite 106
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 20/09/2019 :  11:19:09  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Entwicklung:
Zitat:
Jane:    Im Rahmen der Zuzahlungseinforderung an die KK erzeugt Adad eine neue
Kassenrechnung über den Gesamtbetrag mit Verordnungsbegleitschein.
Soll das so sein ?
Ja, laut TA 12 schon: (...)
Quelle TA 12 Seite 106
Und diese korrigierte Rechnung muss dann auch im DTA-Verfahren versandt werden?
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Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 20/09/2019 :  11:37:38  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Ja, man sollte aber derzeit, die Daten per DTA nur übermitteln wenn die Krankenkasse damit einverstanden ist. Der verpflichtende Einsatz des DTA – Verfahrens erfolgt erst ab dem 01.07.2020.

Daher gibt es neben der Methode per DTA immer noch die Möglichkeit die Forderung mit einem normalen Brief an die Krankenkasse zu übermitteln.
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