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 Erst und Folgeverordnung,
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felix

Deutschland
182 Beiträge

Gesendet am: - 22/04/2020 :  16:57:34  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche felix's Homepage  Antwort mit Zitat
Wir sind wieder mal unterschiedlicher Meinung:
Erstverordnung WS2a M53.0 (Zervikozephales Syndrom)
Erstverordnung WS2a M41,96 (lumbale Skoliose)

Gibt jetzt WS2a Erst-und Folgeverordnung vor oder sind beides Erstverordnungen,da es ja unterschiedliche Diagnosen(Bereiche) sind.
Manche abrechnungsstellen bzw.deren Mitarbeiter sind sich da nicht einig
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Felix

herrmanj

Germany
1080 Beiträge

Gesendet am: - 23/04/2020 :  07:27:09  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Solche Themen sind hier bisher nicht besprochen worden, da adad95 damit nichts zu schaffen hat.

Werde doch Mitglied in der geschlossenen Facebookgruppe,da kannst Du solche Themen loswerden. Da gibt's richtige Profis.

https://www.facebook.com/groups/selbstaendigePTs/?ref=share

Sind verschiedene Bereiche der Wirbelsäule, damit verschiedene Regelfälle. Vergleiche aber auch den Text der Diagnose. Falls da ähnliches steht, dann kann das die Krankenkasse anders sehen. Hatte ich Mal, so einen Fall mit Absetzung.

Geändert durch - herrmanj am 23/04/2020 07:34:25
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Jens01

80 Beiträge

Gesendet am: - 23/04/2020 :  09:39:57  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Jens01's Homepage  Antwort mit Zitat
Hallo Felix, das kannst du gerne in Foren besprechen. Allerdings wird dir das nicht viel bringen, weil dies Sache des jeweiligen Sachbearbeiters im Abrechnungszentrum ist.
Nach meiner Erfahrung, ist das zwar der selbe Indikationsschlüssel aber eine andere Diagnose und somit beides Erstverordnungen.
Mein Tip! Mach auf der Verordnung deutlich das es sich um eine andere Diagnose handelt. Sollte es sich um einen Versicherten bei der AOK handeln ist es auch möglich bei der Krankenkasse anzurufen und diesen Umstand schon mal vorher zu vermerken. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Sachbearbeiter im Abrechnungszentrum darauf aufmerksam wird. Diese enge Zusammenarbeit zwischen KK und Abrechnungszentrum hab ich bislang nur bei der AOK (in Hessen) bemerkt.

Viel Erfolg, Jens
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felix

Deutschland
182 Beiträge

Gesendet am: - 23/04/2020 :  10:02:57  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche felix's Homepage  Antwort mit Zitat
Danke Jens,werde ich machen
Gruß
Felix
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 23/04/2020 :  12:01:35  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Am besten ist es immer, wenn man sich an die geltenden Gesetze hält:

HMR 2017, § 8 Absatz 8:
Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben
Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.

I.d.R. ist davon auszugehen, dass Verordnung innerhalb einer Diagnosegruppe den selben Regelfall abbilden.
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herrmanj

Germany
1080 Beiträge

Gesendet am: - 23/04/2020 :  13:36:53  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Das sehe ich anders. Im vorliegenden Fall geht es um verschiedene Bereiche der Wirbelsäule, ganz klar verschiedene Regelfälle.

Geändert durch - herrmanj am 23/04/2020 13:38:37
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