Ridler Datentechnik
Deutschland
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Gesendet am: - 22/07/2004 : 10:40:49
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Hausbesuch in selber sozialer Gemeinschaft Da die Position Hausbesuch ab 01.01.2004 nicht mehr zuzahlungsfrei ist, müßte beim Hausbesuch in selber sozialer Gemeinschaft diese auch berechnet werden. Abrechnungstechnisch würde diese Gebühr dem ersten Patienten aufgelastet. Zur Vermeidung dieser sozialen Ungerechtigkeit hat der Gesetzgeber kurzfristig festgelegt, daß die Positionen für Wegegeld oder Wegepauschale bei Hausbesuch in der selben sozialen Gemeinschaft zuzahlungsfrei ist. Aus organisatorischen Gründen wurde dafür aber keine eigene neue Heilmittelposition eingeführt, was zur Folge hat, daß die selbe Position beim normalen HB gebührenpflichtig aber bei HB im Heim gebührenfrei ist. Diese Regelung widerspricht jedoch den Regularien der technischen Anlagen und kann in adad95 nur über die Neuanlage einer 'Privaten Leistung des Mandanten' verarbeitet werden. Diese Neuanlage ist vom Anwender selbst durchzuführen und entspricht dem in der Dokumentation beschriebenem Beispiel KG - Doppelbehandlung. Die neue Leistung ist als zuzahlungsfrei zu markieren. Doku: https://www.adad95.de/adad95doku/12-Mandanten/12-4.htm#Doppelbehandlung |
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