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Hand und Herz

413 Beiträge

Gesendet am: - 07/10/2020 :  12:18:42  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Bei dem Assistenten für nachgefordert Zuzahlungen heißt es doch:
Nun ist es möglich nicht bezahlte Kostenanteile (Zuzahlungen) des Patienten digital statt wie bisher per Papierrechnung nachzufordern.
Der Assistent fordert aber zum Schluß nach wie vor einen auf, eine Papierrechnung zu stellen.
Wo wird etwas dabei digital überspielt?

Außerdem wird durch den Assistenten eine neue Rechnungs-Nummer erstellt für die Zuzahlung. Diese erscheint aber nicht auf dem Brief für die Krankenkasse. Hier ist nur der Verweis auf das abgerechnete Rezept und dessen alte Rechnungs-Nummer.
Die Krankenkasse hat dementsprechend bei der Überweisung der Zuzahlung die alte Rechnungs-Nummer der abgerechneten Rezepte erwähnt.

Bitte korrigiert uns, wenn wir einen Fehler gemacht haben. Ansonsten würde ich mir eine Verbesserung wünschen.

Junior Entwicklung

7 Beiträge

Gesendet am: - 07/10/2020 :  13:22:59  Profil ansehen  Besuche Junior Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Die Rechnung wird so wie es in den Technischen Anlagen vorgeschrieben ist erstellt.

Dazu gehören auch, dass bei der Zuzahlungsnachforderung auf die alte Rechnungsnummer Bezug genommen wird.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 07/10/2020 :  14:23:20  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Junior Entwicklung:    Die Rechnung wird so wie es in den Technischen Anlagen vorgeschrieben ist erstellt.
Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. ;-)
Die Frage war nach der digitalen Übermittlung. Hand und Herz konnte scheinbar keinen DTA feststellen.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 07/10/2020 :  14:32:29  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Hand und Herz:    Außerdem wird durch den Assistenten eine neue Rechnungs-Nummer erstellt für die Zuzahlung.
Diese erscheint aber nicht auf dem Brief für die Krankenkasse. Hier ist nur der Verweis auf das abgerechnete Rezept und dessen alte Rechnungs-Nummer.
Die Krankenkasse hat dementsprechend bei der Überweisung der Zuzahlung die alte Rechnungs-Nummer der abgerechneten Rezepte erwähnt.
In der Tat etwas unglücklich.
Die Nachforderung ist auf die alte Rechnungsnummer bezogen und wird auch so von der KK bearbeitet. Anders geht es nicht. Die "neue" Rechnungsnummer ist für Dich, weil sich der Rechnungsempfänger (vorher bei Zuzahlung war's der Patient) geändert hat und so dann auch in den OP's auftauchen sollte.
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