schwefelbad
Deutschland
162 Beiträge |
Gesendet am: - 02/04/2007 : 11:22:36
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Hallo!
Es gibt bei uns nur noch wenige Krankenkassen, die bei Folge-VO außerhalb des Regelfalls die VO genehmigen wollen.
Bei über 90 % der VO verzichten die Krankenkassen auf eine Genehmigung.
Damit wir die wenigen Genehmigungen auch beachten, fragen wir, ob es möglich ist, dass wir bei den in Frage kommenden Krankenkassen (bei uns alle AOKs, IKK und LKK Niedersachsen) vom Programm bei der Eingabe des Rezeptes bei den betrefenden Krankenkassen durch einen entsprechénden Hinweis daran erinnert werden.
Ich bedanke mich für eine Diskussion und freue mich über eine Nachricht!
es grüßt
SCHWEFELBAD STEINBECK Georg Langelage |
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