Dass es nur eine Sichtweise gibt, habe ich nicht behauptet.
Wenn bei Dir die OP's mit dem Betrag identifiziert werden, haben wir damit schon die zweite Sichtweise.
Normalerweise ist ein OP vom Schuldner und der Zahlungsgrundlage abhängig, nicht vom Betrag.
Mit der Rechnungskürzung erlischt aus Sicht der KK die Zahlungsverpflichtung. Eine erneute Zahlungverpflichtung entsteht dann durch das Korrekturverfahren.
Beispiel:
3.000 € Rechnung an die KK, Kürzung um 200 €, Zahlung der 2.800 €.
Rechnungserstellung: OP an Erlöse 3.000 €
Zahlung der KK: Bank an OP 2.800 €
Forderungsverzicht an OP 200 €
Damit ist der OP ausgeglichen.
Nun kommt das Korrekturverfahren:
Rechnungserstellung: OP an Erlöse 200 €
Zahlung der KK: Bank an OP 200 €
Damit ist auch dieser OP ausgeglichen.
Das Buchungsschema zeigt den korrekten Weg. adad kann aber nur die OP's als Notizbuch in einer Buchführung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung). Das lässt sich aber sinngemäß übertragen.