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 Doppelter OP bei Korrekturrechnung
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Magnus69

33 Beiträge

Gesendet am: - 01/11/2021 :  17:13:18  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo,

angenommen die KK bezahlt aufgrund eines Fehlers eine Rechnung nur unvollständig. Nachdem das Fehlerhafte Rezept mittels Korrekturverfahren erneut abgerechnet wurde, entsteht ein offener Posten mit neuer Rechnungsnummer.
Der Ursprüngliche OP bleibt aber bestehen. So hat man dementsprechend zwei Rechnungen mit zwei Rechnungsnummern und zwei OP generiert für ein und denselben Betrag.

Warum reduziert sich nicht der ursprüngliche Rechnungsbetrag um den Korrekturbetrag? Wie soll man da den Überblick behalten?

mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 02/11/2021 :  09:41:30  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Das hängt mit der Sichtweise des Vorgangs zusammen.
Das Korrekturverfahren wird als eigenständig betrachtet, deshalb auch der eigene OP.
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Magnus69

33 Beiträge

Gesendet am: - 02/11/2021 :  14:23:26  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Es gibt ja nur eine Sichtweise?! Unzwar, dass für einen Betrag zwei OP generiert werden.

Welchen der beiden OP bucht ihr dann aus?

Gibt es eine Möglichkeit kenntlich zu machen, auf welche Rechnung sich die Korrekturrechnung bezieht? Das könnte man Beispielsweise in der Bezeichung machen.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 02/11/2021 :  19:41:05  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Dass es nur eine Sichtweise gibt, habe ich nicht behauptet.
Wenn bei Dir die OP's mit dem Betrag identifiziert werden, haben wir damit schon die zweite Sichtweise.

Normalerweise ist ein OP vom Schuldner und der Zahlungsgrundlage abhängig, nicht vom Betrag.

Mit der Rechnungskürzung erlischt aus Sicht der KK die Zahlungsverpflichtung. Eine erneute Zahlungverpflichtung entsteht dann durch das Korrekturverfahren.

Beispiel:
3.000 € Rechnung an die KK, Kürzung um 200 €, Zahlung der 2.800 €.

Rechnungserstellung:    OP an Erlöse            3.000 €
Zahlung der KK:         Bank an OP              2.800 €
                        Forderungsverzicht an OP  200 €

Damit ist der OP ausgeglichen.
Nun kommt das Korrekturverfahren:

Rechnungserstellung:  OP an Erlöse 200 €
Zahlung der KK:       Bank an OP   200 €

Damit ist auch dieser OP ausgeglichen.

Das Buchungsschema zeigt den korrekten Weg. adad kann aber nur die OP's als Notizbuch in einer Buchführung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung). Das lässt sich aber sinngemäß übertragen.
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