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 Rezeptgebühr rausnehmen
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Magnus69

33 Beiträge

Gesendet am: - 18/05/2022 :  12:52:47  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo,

wir müssen ein Rezept erneut abrechnen, bei dem der Patient die Zuzahlung bereits geleistet hat.
Wie kann die Rezeptgebühr rausnehmen, ohne, dass es bei der Kasse als Zuzahlungsbefreit markiert ist?

Ist die einzige Möglichkeit den OP zu löschen?

mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 18/05/2022 :  17:29:02  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Wo liegt das Problem? Rechne normal ohne Häkchen ab und gut ist. Die Kasse bezahlt Dir dann den Rezeptwert ohne Zuzahlung.
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Hotline

Deutschland
1858 Beiträge

Gesendet am: - 19/05/2022 :  10:39:39  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage  Antwort mit Zitat
Leider fehlen uns weitere Informationen um die Frage vollständig zu beantworten.

Wenn Sie das Rezept über Rechnungskorrektur anlegen, wird von der bisherigen Verordnung eine Kopie erzeugt. Dabei entsteht kein neuer offener Posten.

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Magnus69

33 Beiträge

Gesendet am: - 19/05/2022 :  13:48:22  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Verzeihung, ich versuche mal den Sachverhalt zu präzisieren:
Es wurde ein Rezept mit der falschen Krankenkasse abgerechnet. Das Rezept wurde zurückgeschickt, damit es erneut abgerechnet werden kann. Die Zuzahlung wurde bei dem Rezept mit der falschen KK schon ausgebucht. Wie ist das Vorgehen in diesem Fall?


Zitat:
Ersterfassung durch Hotline

Leider fehlen uns weitere Informationen um die Frage vollständig zu beantworten.

Wenn Sie das Rezept über Rechnungskorrektur anlegen, wird von der bisherigen Verordnung eine Kopie erzeugt. Dabei entsteht kein neuer offener Posten.



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Hotline

Deutschland
1858 Beiträge

Gesendet am: - 19/05/2022 :  15:16:24  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage  Antwort mit Zitat
Wenn die Verordnung wegen einer falschen IK der Versichertenkarte (Krankenkassennummer) falsch angelegt wurde, ist der Weg korrekt. Sie legen ein neues Rezept an und müssen anschließend unter Buchhaltung -Offene Posten die Anteilsrechnung suchen und über den Button "löschen" den OP entfernen. Wenn Sie buchhalterisch korrekt vorgehen wollen, drucken Sie zuvor die Anteilsrechnung aus und heften diese in Ihrem Rechnungsordner mit der Bemerkung "Storniert" und ggf. dem Hinweis Anteil wurde schon mit RExyz berechnet ab.
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