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Hand und Herz
413 Beiträge |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 16/09/2022 : 17:42:40
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Wäre eigentlich unnötig.
- Die DSGVO-konforme Übermittlung dieser Unterlagen ist wegen der Verweigerungshaltung der DR und der Finanzbehörden nicht sichergestellt.
- Die Auswertungen des Buchhaltungs- und Lohnprogramms sind sowieso pdf-Dateien, da ist nichts zu scannen.
- adad95 ist KEIN Buchhaltungsprogramm!
Der Artikel bezieht sich auf die Schnittstellen euBP des Lohnprogramms bzw. die GDPdU der Buchhaltung.
Scannen ist hier nicht das Thema .... |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 02/10/2022 : 09:54:56
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Lieber Mechanicus, aus vielen euren Antworten kann man raushören, dass du und Hermann, ganz viel BWL in euren Betrieben macht und kaum am Patienten steht.
Es gibt aber auch andere Betriebe. Ich buche meine Ausgaben egal ob Bar/oder auf die Bank über "Belge buchen" auf das möglichst richtige Konto. Dafür wurde schließlich dieses Tool angeschafft von ADAD.
Die häufig genutzten Lieferanten habe ich in der Adressenverwaltung eingefügt mit Kunden-Nr..Die Zugangsdaten/Passwörter habe ich unter Memo, damit meine Mitarbeiter, die nur den Zugang auf die Adressenliste haben, diese nicht sehen können. So kann ich bei dem Buchungstext( Beim Buchen der Belege) die Adressnummer des Lieferanten eingeben und trage grob den Bestellinhalt hier ein. Die Rechnung scanne ich dann unter der Adressenverwaltung bei dem Lieferanten unter Objekte ein und notiere im Namen die Belegnummer. So kann ich dann leichter bei einer Betriebsprüfung die Rechnung wiederfinden.
Einmal im Quartal schicke ich dann mit Datev die Daten zu meinem Steuerberater, der diese in sein Lohn-und Buchhaltungsprogramm überträgt.
Würde ich die Ausgaben nicht buchen- weil ADAD ja kein Buchhaltungsprogramm ist- kann man ADAD ja mal so einiges schließen. Wofür dann die Punkte bei der Buchhaltung: -Kontenplan -Gewinn und Verlust -Vorsteuer
????????????????????????????????? |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 03/10/2022 : 14:39:19
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Nun ja, das muss jeder/jede selber für sich entscheiden. Bei mir läuft das so: - Geordnete Ablage der externen Belege im Ordner.
- Am Jahresanfang buchen der Vorjahrebelege, wobei mit einem geeigneten Buchhalungsprogramm (z.B. Taxpool) die Kontoauszüge automatisch erfasst und gebucht werden.
Da ich keine Bargeldkasse habe, ist damit schon der grösste Teil erledigt. - Der dann zu erstellende Jahresabschluss ist bei einem nicht-bilanzierenden Einzelunternehmen kein Hexenwerk. Wer sich das nicht zutraut, kann das immer noch dem Steuerberater überlassen.
Die OP's werden natürlich zeitnah aus adad mit den Kontoauszügen abgeglichen.
Ohne jetzt übermütig werden zu wollen, aber Dein Arbeitsaufwand ist mit meinem vergleichbar (wenn nicht sogar etwas größer), die Kosten sind bei mir allerdings günstiger. |
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