mechanicus
Germany
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Gesendet am: - 11/05/2023 : 17:45:48
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Nach der "Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung" darf nur Sicherheitspapier verwendet werden, welches besondere Spezifikationen aufweist, u.a. ein Wasserzeichen "GKV" auf der Rückseite.
Die Heilmittelverordnung ist in 2.13 geregelt.
Unter 2.13.3 steht: "Für die Muster 13.1/E und 13.2/E darf die Duplexbedruckung genutzt werden."
13.1/E bezeichnet die Vorder-, 13.2/E die Rückseite.
Es darf also beidseitig bedruckt werden. |
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